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von Benjamin Krau

Räume und Raumordnung

An den Gewerblichen Schulen Dillenburg stehen verschiedene Unterrichts-, Fach- und Funktionsräume zur Verfügung. Für alle Unterrichtsräume gelten zunächst allgemeine Regeln, deren Einhaltung für einen geordneten Schulbetrieb zwingend erforderlich ist. In Räumen mit besonderen Einrichtungen oder besonderen Gefährdungen gelten darüber hinaus zusätzliche Regelungen. Grundsätzlich gilt: Neben den jeweiligen Raumordnungen ist den Anweisungen der Lehrkräfte sowie den allgemeinen schulischen Regelungen Folge zu leisten. Bei Fragen zur Nutzung eines Raumes oder zu seinen besonderen Regeln wenden Sie sich an die jeweilige Lehrkraft.

Allgemeine Raumordnung für Unterrichtsräume

Alle Unterrichtsräume sind nach der Nutzung sauber, ordentlich und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Dies trägt dazu bei, dass der Raum für die nachfolgende Lerngruppe unmittelbar genutzt werden kann und die Reinigung erleichtert wird.


Beim Verlassen des Raumes gilt:

  • Müll vollständig entsorgen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Mülltrennung nutzen.
  • Lehrmittel, Bücher und sonstige Materialien an ihren vorgesehenen Platz zurückräumen.
  • Tische und Fensterbänke sauber und frei hinterlassen.
  • Licht und elektrische Geräte ausschalten, sofern diese nicht dauerhaft eingeschaltet bleiben sollen. Dazu gehören beispielsweise digitale Tafeln und Dokumentenkameras.
  • Laptops und andere mobile Geräte an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückbringen und bei Bedarf an die Stromversorgung anschließen.
  • Es dürfen sich nur für den Raum vorgesehene Möbel und Gegenstände im Raum befinden.
  • Stühle und Drehstühle nach der letzten Unterrichtsstunde aufstuhlen, sofern dies im jeweiligen Raum möglich und vorgesehen ist.
  • Fenster schließen, sofern keine andere Regelung für den Raum besteht.

Der Raum wird erst verlassen, wenn er sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Raummängel oder Beschädigungen sind der Lehrkraft zu melden.


Besondere Räume

Für Räume mit besonderen Einrichtungen, Materialien oder Arbeitsmitteln gelten zusätzlich zur allgemeinen Raumordnung besondere Regeln, die in den folgenden Raumordnungen für die verschiedenen Fachräume festgelegt sind.

Beachten Sie dabei:

Die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht – sei es in der Lehrküche, im Friseursalon, in unseren Werkstätten oder anderen Fachräumen – erfordert ein Höchstmaß an Verantwortung und gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Nutzung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und sonstigen Arbeitsmitteln birgt spezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, die durch sicherheitsbewusstes Handeln minimiert werden müssen.

Aus diesem Grund gilt die strikte Vorgabe: Die Inbetriebnahme oder Nutzung jeglicher Arbeitsmittel ist erst nach einer erfolgten, fachspezifischen Sicherheitseinweisung durch die zuständige Lehrkraft gestattet. Eine eigenmächtige Nutzung von Geräten ohne vorherige Unterweisung und ausdrückliche Freigabe ist strengstens untersagt.

Bitte beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz Ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler stets die folgenden Kernregelungen:

  • Verpflichtende Sicherheitseinweisung: Vor dem ersten Einsatz eines Gerätes – vom Küchenmixer über die Friseurtrockenhaube bis hin zur Werkzeugmaschine oder elektrischen Musikanlage – müssen Sie die Sicherheitsunterweisung vollständig absolviert und verstanden haben.
  • Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA): Je nach Fachbereich sind die vorgeschriebenen Schutzbekleidungen (z. B. Kochschürzen, Einweghandschuhe, Gehörschutz oder feste Schuhe) lückenlos zu nutzen. Lange Haare, Schmuck und lose Kleidung sind so zu sichern, dass sie keine Gefahrenquelle (z. B. durch Einziehen oder Kontamination) darstellen.
  • Sorgfalts- und Meldepflicht: Alle Arbeitsmittel sind pfleglich und ausschließlich zweckbestimmt zu behandeln. Erkennbare Mängel, Beschädigungen an Kabeln oder Fehlfunktionen sind der Lehrkraft unverzüglich zu melden. Defekte Geräte dürfen nicht weiterbetrieben werden.
  • Verhaltensbezogene Disziplin: Im gesamten Fachbereich ist jegliches Verhalten, das die Aufmerksamkeit ablenkt oder andere gefährdet zu unterlassen.

Die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften ist Voraussetzung für die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht.



Die Raumordnungen für die verschiedenen Fachräume finden Sie hier:

Werkstätten und Fachpraxisräume

Atelierräume

Turnhalle und Bewegungsraum

Musikraum

Friseurbereich und Friseursalon

Küchen, Restaurant und Backstube

EDV-Räume


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Urheber dieser Seite Benjamin Krau Letzte Änderung

13.10.2026 13:15 von B.krau