Turnhalle und Bewegungsraum
Für die Turnhalle und den Bewegungsraum gelten besondere Regeln im Zusammenhang mit der Nutzung und den Umgang mit Sportgeräten und Materialien.
Raumordnung für die Turnhalle und den Bewegungsraum
Allgemeine Regeln
- Turnhalle und Bewegungsraum dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten und genutzt werden.
- Alle verwendeten Materialien und Geräte sind sorgfältig zu behandeln und nach der Nutzung ordnungsgemäß an ihren vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
- Beschädigungen oder Mängel an Geräten und Materialien sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
Trinken und Umkleiden
- Das Trinken aus verschließbaren Gefäßen ist in der Turnhalle und im Bewegungsraum erlaubt. Trinkgefäße dürfen jedoch nicht auf Sportgeräten abgestellt werden, um bspw. Lederbezüge und Holzoberflächen zu schützen.
- In den beengten Umkleiden gilt ein Sprühdeoverbot. Sprühdeo kann außerhalb der Umkleiden vor dem Gebäude verwendet werden.
Ausleihe von Geräten und Materialien aus dem Bewegungsraum (nicht Turnhalle)
- Materialien und Geräte des Bewegungsraums dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den raumverantwortlichen Lehrkräften ausgeliehen werden.
- Ausgeliehene Materialien und Geräte sind vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Bei Beschädigung oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe kann der Ausleiher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für die Turnhalle und den Bewegungsraum können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Die Lehrkraft kann die Nutzung von Geräten oder Bereichen bei unsicherem Verhalten untersagen.
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| Urheber dieser Seite | Benjamin Krau | Letzte Änderung |
13.10.2026 11:40 von B.krau |