Atelierräume

Die Atelierräume dienen dem gestalterischen und praktischen Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Geräten. Die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht in den Atelierräumen setzt die Einhaltung der Atelierordnung voraus.


Atelierordnung

Ziele des fachpraktischen Unterrichts

Im Atelierunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gestaltungstechniken, Materialien und Werkzeuge kennen und wenden diese sachgerecht an. Dabei werden insbesondere ein sorgfältiger und ressourcenschonender Umgang mit Materialien sowie das selbstständige Vorbereiten und Aufräumen des Arbeitsplatzes eingeübt.

In den Atelierräumen gelten besondere Regeln für den Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Geräten. Sie dienen einem sicheren, sorgfältigen und ressourcenschonenden Arbeiten.

Allgemeine Regeln

  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  • Geräte, Werkzeuge und Materialien sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
  • Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
  • Der Arbeitsplatz ist sauber und ordentlich zu halten. Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach der Verwendung an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen.
  • Alle vorhandenen Bücher dienen ausschließlich der Nutzung im Unterricht und dürfen nicht ausgeliehen werden.
  • Während der Pausen sind die Atelierräume zu verlassen.

Umgang mit Geräten und Materialien

  • Geräte und Maschinen dürfen nur nach vorheriger Einweisung durch eine Lehrkraft bedient werden.
  • Die Papierschneidemaschine und der Brennofen dürfen ausschließlich durch eine Lehrkraft bedient werden.
  • Materialien dürfen nur nach Absprache mit der Lehrkraft entnommen oder ausgeliehen werden.
  • Besondere Materialien, z. B. Druckfarben oder Blattgold, dürfen nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft verwendet werden.

Ordnung und Sauberkeit

Die Atelierräume sind nach der Nutzung sauber und ordentlich zu hinterlassen. Dazu gehört insbesondere:

  • benutzte Materialien und Werkzeuge reinigen und an den vorgesehenen Platz zurücklegen,
  • Pinsel gründlich auswaschen und zum Trocknen ablegen,
  • Papierkörbe leeren,
  • Arbeitsflächen und Waschbecken reinigen, den Boden bei Bedarf fegen.

Verstöße und Schäden

Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Atelierordnung können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Die Lehrkraft kann die Nutzung von Geräten oder Arbeitsbereichen bei unsicherem Verhalten untersagen.

Hier können Sie die Atelierordnung herunterladen.


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Urheber dieser Seite Benjamin Krau Letzte Änderung

13.10.2026 11:39 von B.krau