EDV-Räume
Für die Nutzung der EDV-Räume gelten besondere Regeln für den Umgang mit Computern, Peripheriegeräten und der technischen Ausstattung.
Raumordnung für die EDV-Räume
Ziele des fachpraktischen Unterrichts
In den EDV-Räumen erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Computern, Software und digitalen Medien. Dabei stehen die sachgerechte Nutzung der IT-Ausstattung, ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten und Datensicherheit und die Rücksichtnahme auf andere im Mittelpunkt.
Allgemeine Regeln
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Die EDV-Räume und ihre Ausstattung dürfen nur im Rahmen des Unterrichts und nach Anweisung der Lehrkraft genutzt werden.
- Arbeitsplätze, Computer und weitere Geräte sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Essen und Trinken sind an den Computerarbeitsplätzen nicht gestattet.
- Beschädigungen, Defekte und technische Störungen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
- Kabel, Anschlüsse und Geräte dürfen nicht eigenmächtig verändert oder entfernt werden.
- Die Arbeitsplätze und Laufwege sind freizuhalten.
Umgang mit Computern und Geräten
- Computer, Monitore, Tastaturen, Mäuse und weitere Geräte sind pfleglich zu behandeln.
- Einstellungen an Geräten und Software dürfen nur im Rahmen des Unterrichts und nach Anweisung der Lehrkraft verändert werden.
- Das Installieren, Entfernen oder Verändern von Software sowie Änderungen an System- und Netzwerkeinstellungen sind ohne ausdrückliche Erlaubnis nicht gestattet.
- Eigene Datenträger und Geräte dürfen nur nach Zustimmung der Lehrkraft angeschlossen werden.
- Bei technischen Problemen ist die Lehrkraft zu informieren. Eigenständige Reparaturversuche sind zu unterlassen.
- Geräte sind nach Anweisung der Lehrkraft ordnungsgemäß herunterzufahren oder abzumelden. Monitore und weitere Geräte sind entsprechend den Vorgaben auszuschalten.
- Nach dem Unterricht sind Tastatur, Maus und Arbeitsplatz ordentlich zu hinterlassen. Stühle und weitere Arbeitsmittel sind an ihren vorgesehenen Platz zurückzustellen.
Nutzung von Software und Internet
- Computer, Software und Internetzugänge dürfen grundsätzlich nur für schulische Zwecke und im Rahmen des Unterrichts genutzt werden.
- Es dürfen nur die für den Unterricht vorgesehenen Programme und Dienste sowie ausdrücklich erlaubte Internetangebote genutzt werden.
- Das Aufrufen, Speichern oder Verbreiten rechtswidriger, beleidigender, diskriminierender oder anderweitig unangemessener Inhalte ist untersagt.
- Das Umgehen von Schutzmaßnahmen, Zugangsbeschränkungen oder Sicherheitseinstellungen ist nicht gestattet.
- Programme, Dateien und sonstige Inhalte dürfen nicht ohne Erlaubnis verändert, gelöscht oder weitergegeben werden.
- Urheberrechte und Lizenzbedingungen sind zu beachten.
Datenschutz und Datensicherheit
- Zugangsdaten und Passwörter sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden.
- Es dürfen ausschließlich die eigenen Benutzerkonten verwendet werden, sofern die Lehrkraft nichts anderes vorgibt.
- Persönliche Daten und schulische Informationen anderer Personen dürfen nicht ohne Berechtigung eingesehen, gespeichert, verändert oder weitergegeben werden.
- Dateien sind an den dafür vorgesehenen Speicherorten abzulegen. Private oder vertrauliche Daten dürfen nicht unbefugt auf Schulgeräten gespeichert werden.
- Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Computer nach Anweisung der Lehrkraft zu sperren oder abzumelden.
- Verdächtige Dateien, Sicherheitswarnungen oder mögliche Datenschutzverletzungen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
Ordnung und Sauberkeit
- Die Arbeitsplätze sind sauber und ordentlich zu halten.
- Tastaturen, Mäuse, Monitore und sonstige Ausstattung sind sorgfältig zu behandeln.
- Abfälle sind sachgerecht zu entsorgen.
- Kabel und Anschlussleitungen dürfen nicht geknickt, herausgezogen oder zur Stolperfalle werden.
- Nach dem Unterricht sind die Arbeitsplätze entsprechend den Vorgaben der Lehrkraft aufzuräumen und die Geräte ordnungsgemäß zu hinterlassen.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für die EDV-Räume können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Bei missbräuchlicher Nutzung von digitalen Systemen, Geräten oder Arbeitsbereichen kann die Lehrkraft Zugangsberechtigungen entziehen und die Nutzung untersagen.
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| Urheber dieser Seite | Benjamin Krau | Letzte Änderung |
13.10.2026 12:35 von B.krau |