Musikraum

Für den Musikraum gelten besondere Regeln zum Schutz der vorhandenen Instrumente und der technischen Ausstattung.

Raumordnung für den Musikraum

Allgemeine Regeln

  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  • Der Musikraum, alle vorhandenen Instrumente sowie die gesamte technische Ausstattung dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Lehrkraft genutzt werden. Um einer fehlerhaften Bedienung und daraus resultierenden Schäden vorzubeugen, geht der Nutzung stets eine Einweisung durch die zuständige Lehrkraft voraus.
  • Alle verwendeten Instrumente sowie sämtliche technische Ausstattung sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden und nach der Nutzung ordnungsgemäß an ihren vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
  • Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.

Essen und Trinken

  • Essen ist im Musikraum grundsätzlich verboten.
  • Zum Schutz der empfindlichen Technik und Instrumente ist ein gewissenhafter Umgang mit Flüssigkeiten zwingend erforderlich.: Das Trinken ist ausschließlich aus absolut auslaufsicheren und fest verschließbaren Gefäßen (z. B. Flaschen mit Schraubverschluss) gestattet. Beim Trinken ist äußerste Sorgfalt geboten!

Ordnung und Sauberkeit

  • Der Raum ist nach der Nutzung sauber und ordentlich zu hinterlassen.
  • Instrumente, Geräte und sonstige Materialien sind nach der Nutzung an ihren vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
  • Müll ist vollständig zu entsorgen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Mülltrennung sind zu nutzen.

Ausleihe von Geräten und Materialien aus dem Musikraum

  • Instrumente, Zubehör sowie die gesamte technische Ausstattung dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der raumverantwortlichen Lehrkraft ausgeliehen werden.
  • Ausgeliehene Materialien und Geräte sind vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
  • Bei Beschädigung oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe kann der Ausleiher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.

Verstöße und Schäden

Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für den Musikraum können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Die Lehrkraft kann die Nutzung von Geräten oder Arbeitsbereichen bei unsicherem Verhalten untersagen.


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Urheber dieser Seite Benjamin Krau Letzte Änderung

13.10.2026 11:40 von B.krau