Zuletzt bearbeitet vor 2 Wochen
von Benjamin Krau

Fachraum für Textiltechnologie


Raumordnung für den Textiltechnologie-Raum

Ziele des fachpraktischen Unterrichts

Im fachpraktischen Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten in der Verarbeitung von Textilien sowie im Umgang mit textilen Werkstoffen, Werkzeugen und Maschinen. Dabei stehen sorgfältiges und sicheres Arbeiten, ein verantwortungsvoller Umgang mit Materialien, die sachgerechte Nutzung der Ausstattung sowie Ordnung und Sauberkeit im Mittelpunkt.

Allgemeine Regeln

  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  • Der Fachraum für Textiltechnologie und seine Ausstattung dürfen nur im Rahmen des Unterrichts und nach Anweisung der Lehrkraft genutzt werden.
  • Werkzeuge, Maschinen und Materialien sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
  • Beschädigungen, Defekte und Unfälle sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
  • Stoffe, Garne und sonstige Materialien dürfen nur entsprechend der Aufgabenstellung und nach Anweisung der Lehrkraft verwendet werden.

Persönliche Sicherheit und Arbeitsverhalten

  • Die für die jeweilige Tätigkeit erforderlichen Schutzmaßnahmen sind einzuhalten.
  • Lange Haare sind bei der Arbeit an Maschinen zusammenzubinden.
  • Lose Kleidung, Schmuck und andere Gegenstände, die sich in beweglichen Maschinenteilen verfangen können, sind entsprechend zu sichern oder abzulegen.
  • Beim Arbeiten ist auf eine sichere Körperhaltung und ausreichend Platz am Arbeitsplatz zu achten.
  • Ablenkungen und störendes Verhalten sind insbesondere bei der Arbeit mit Maschinen und Schneidwerkzeugen zu vermeiden.
  • Essen und Trinken sind an den Arbeitsplätzen nicht gestattet.

Umgang mit Werkzeugen und Maschinen

  • Nähmaschinen und weitere Textilmaschinen dürfen nur nach Einweisung und entsprechend der Anweisung der Lehrkraft benutzt werden.
  • Vor der Nutzung sind Maschinen und Arbeitsmittel auf erkennbare Schäden zu prüfen. Auffälligkeiten sind der Lehrkraft zu melden.
  • Während des Betriebs sind Hände und Finger von Nadeln, Schneidmessern und anderen beweglichen Teilen fernzuhalten.
  • Nadeln, Scheren, Rollschneider und weitere Schneidwerkzeuge sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
  • Schneidwerkzeuge sind bei Nichtgebrauch sicher abzulegen und mit geschlossenen Klingen beziehungsweise gesicherten Schneidteilen aufzubewahren.
  • Einstellungen, Reparaturen sowie der Wechsel von Nadeln oder anderen Maschinenteilen dürfen nur nach Anweisung der Lehrkraft vorgenommen werden.
  • Maschinen sind vor dem Reinigen, Einfädeln oder Beheben von Störungen entsprechend den Sicherheitsvorgaben auszuschalten und erforderlichenfalls vom Stromnetz zu trennen.
  • Bügeleisen, Dampfbügeleisen und andere Wärmegeräte dürfen nur sachgerecht und unter Beachtung der Sicherheitsanweisungen verwendet werden. Heiße Geräte sind sicher abzustellen und nach Gebrauch ordnungsgemäß auszuschalten.
  • Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden.

Umgang mit Textilien und Materialien

  • Stoffe, Garne, Schnittmuster und sonstige Materialien sind sorgfältig und sparsam zu verwenden.
  • Materialien dürfen nur im Rahmen der Unterrichtsaufgabe und nach Anweisung der Lehrkraft zugeschnitten oder verändert werden.
  • Stoffreste und Verschnitt sind entsprechend den Vorgaben zu sammeln oder zu entsorgen.
  • Nadeln, Stecknadeln und andere Kleinteile sind sicher aufzubewahren und nach der Arbeit vollständig einzusammeln.
  • Werkzeuge, Schnittmuster und Materialien dürfen nicht ohne Erlaubnis aus dem Raum entfernt werden.
  • Fertige Arbeiten und Zwischenstände sind so aufzubewahren, dass sie nicht beschädigt werden und anderen nicht im Weg liegen.

Ordnung und Sauberkeit

  • Der Arbeitsplatz ist während und nach der Arbeit sauber und ordentlich zu halten.
  • Scheren, Rollschneider, Maßbänder und weitere Arbeitsmittel sind nach Gebrauch an die vorgesehenen Plätze zurückzulegen.
  • Nähmaschinen und andere Geräte sind nach Anweisung der Lehrkraft zu reinigen und ordnungsgemäß zu hinterlassen.
  • Nach dem Unterricht sind alle Maschinen auszuschalten, von der Stromversorgung zu trennen und entsprechend den Vorgaben zu sichern.
  • Stoffe und andere Arbeitsmaterialien sind nach Gebrauch sorgfältig zusammenzulegen und ordnungsgemäß an ihrem vorgesehenen Platz zurückzuräumen. Stoffreste, Fäden und sonstige Abfälle sind sachgerecht zu entsorgen.
  • Fußböden und Laufwege sind von Stoffresten, Nadeln und anderen Gegenständen freizuhalten.
  • Bügeleisen und andere Wärmegeräte sind nach Gebrauch auszuschalten und sicher abzustellen.
  • Zum Unterrichtsende sind die zugewiesenen Aufräum- und Reinigungsarbeiten vollständig auszuführen. Der Arbeitsplatz ist ordentlich zu hinterlassen.

Verstöße und Schäden

Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für den Fachraum für Textiltechnologie können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Bei unsicherem Verhalten kann die Lehrkraft die Nutzung bestimmter Werkzeuge, Maschinen oder Arbeitsbereiche einschränken oder untersagen.


⬅️ Zurück zur Übersicht


Urheber dieser Seite Benjamin Krau Letzte Änderung

19.10.2026 08:29 von B.krau