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von Benjamin Krau

Werkstätten und Fachpraxisräume

Werkstätten und Fachpraxisräume

In den Werkstätten und Fachpraxisräumen stehen insbesondere Sicherheit, sachgemäßer Umgang mit Maschinen und Werkzeugen sowie Ordnung und Sauberkeit im Vordergrund. Die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht in den Werkstätten oder Fachpraxisräumen setzt die Einhaltung der Werkstattordnung voraus.


Werkstattordnung

Ziele des fachpraktischen Unterrichts

Im fachpraktischen Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Messmitteln, Materialien und elektrischen Geräten. Dabei stehen sachgemäßes und sicheres Arbeiten, Sauberkeit, Genauigkeit und Ordnung im Mittelpunkt. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Gefahren zu erkennen, richtig einzuschätzen und Unfälle zu vermeiden.

In den Werkstätten gelten besondere Regeln zum Schutz von Personen, Maschinen und Arbeitsmitteln.

Allgemeine Regeln

  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  • Werkzeuge, Maschinen, Messmittel, Materialien und elektrische Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und nach Anleitung verwendet werden.
  • Beschädigungen und Funktionsstörungen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
  • Der Arbeitsplatz ist sauber und ordentlich zu halten. Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach der Verwendung an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen.
  • Während der Pausen sind die Werkstätten zu verlassen.

Sicherheit und Schutzkleidung

  • Im fachpraktischen Unterricht sind Sicherheitsschuhe und geeignete Arbeitskleidung zu tragen.
  • Ringe, Ketten, Armreifen und vergleichbarer Schmuck sind vor Beginn des Unterrichts abzulegen.
  • Bei langen Haaren ist ein geeigneter Haarschutz zu tragen.
  • Maschinen und andere gefährliche Arbeitsmittel dürfen nur nach Einweisung und entsprechend den Anweisungen der Lehrkraft benutzt werden.
  • In der Elektrowerkstatt dürfen Schaltungen nur nach Anleitung der Lehrkraft in Betrieb genommen und Messungen durchgeführt werden.
  • Die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.

Verstöße und Schäden

Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Werkstattordnung können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Die Lehrkraft kann die Nutzung von Geräten oder Arbeitsbereichen bei unsicherem Verhalten untersagen.

Hier können Sie die Werkstattordnung herunterladen.


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Urheber dieser Seite Benjamin Krau Letzte Änderung

13.10.2026 11:39 von B.krau