Friseurbereich und Friseursalon

Friseurbereich und Friseursalon

Für den Friseurbereich, insbesondere für den Friseursalon gelten besondere Regeln für den Umgang mit Materialien, Geräten und der gesamten Ausstattung.


Raumordnung für den Friseurbereich und den Friseursalon

Ziele des fachpraktischen Unterrichts

Im fachpraktischen Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten in den Bereichen Haarpflege, Haarschnitt, Styling sowie kosmetische Anwendungen. Sie lernen, Werkzeuge, Geräte und Produkte sachgerecht anzuwenden und dabei insbesondere auf Hygiene, Sicherheit, Hautschutz und einen verantwortungsvollen Umgang miteinander zu achten.

Allgemeine Regeln

  • Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
  • Der Friseursalon und die vorhandenen Geräte, Werkzeuge und Materialien dürfen nur im Rahmen des Unterrichts und nach Anweisung der Lehrkraft genutzt werden.
  • Die Arbeitskleidung ist entsprechend der jeweiligen Tätigkeit und den Vorgaben der Lehrkraft zu wählen.
  • Beschädigungen, Funktionsstörungen und Unfälle sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
  • Im Friseursalon ist auf ein rücksichtsvolles und professionelles Verhalten zu achten.

Hygiene und Gesundheitsschutz

  • Die geltenden Hygiene- und Hautschutzvorgaben sind einzuhalten. Dazu gehört insbesondere eine gründliche Händehygiene.
  • Arbeitsplätze, Waschbecken und verwendete Arbeitsmittel sind nach der Nutzung entsprechend den Anweisungen der Lehrkraft zu reinigen.
  • Werkzeuge und Geräte, die bei verschiedenen Personen verwendet werden, sind nach den geltenden Hygienevorgaben zu reinigen und gegebenenfalls zu desinfizieren.
  • Bei Arbeiten mit chemischen Produkten, beispielsweise Haarfarben oder Blondiermitteln, sind die Sicherheits- und Anwendungshinweise zu beachten. Erforderliche Schutzhandschuhe und weitere Schutzmaßnahmen sind einzusetzen.
  • Chemische Produkte dürfen nur nach Anweisung der Lehrkraft verwendet und nicht eigenständig miteinander gemischt werden.
  • Bei kosmetischen Anwendungen und der Nagelpflege sind die besonderen Hygiene- und Schutzvorgaben der jeweiligen Tätigkeit einzuhalten.

Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Produkten

  • Scheren, Kämme, Bürsten und weitere Arbeitsmittel sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
  • Elektrische Geräte, beispielsweise Föhne und Stylinggeräte, dürfen nur sachgerecht und unter Beachtung der Sicherheitsvorgaben verwendet werden.
  • Geräte mit beschädigten Kabeln oder anderen erkennbaren Mängeln dürfen nicht verwendet werden. Mängel sind der Lehrkraft zu melden.
  • Pflegeprodukte, Farben, Blondiermittel und sonstige Arbeitsmaterialien sind sparsam und entsprechend der Anweisung der Lehrkraft einzusetzen.
  • Produkte und Materialien dürfen nicht ohne Erlaubnis entnommen oder aus dem Fachbereich entfernt werden.

Ordnung und Sauberkeit

Der Friseursalon ist nach der Nutzung sauber und ordentlich zu hinterlassen. Dazu gehört insbesondere:

  • Haare vollständig vom Boden und von den Arbeitsplätzen entfernen,
  • Arbeitsflächen und benutzte Waschplätze reinigen,
  • Werkzeuge und Geräte reinigen und an ihren vorgesehenen Platz zurücklegen,
  • benutzte Handtücher und weitere Textilien entsprechend den Vorgaben sammeln,
  • Abfälle sachgerecht entsorgen,
  • Produkte und Materialien ordentlich verstauen.

Der angrenzende Klassenraum ist nach den allgemeinen Regeln für Unterrichtsräume zu hinterlassen.

Verstöße und Schäden

Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für den Friseurbereich und den Friseursalon können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Die Lehrkraft kann die Nutzung von Geräten oder Arbeitsbereichen bei unsicherem Verhalten untersagen.


⬅️ Zurück zur Übersicht

Urheber dieser Seite Benjamin Krau Letzte Änderung

13.10.2026 11:59 von B.krau