An den Gewerblichen Schulen Dillenburg stehen verschiedene Unterrichts-, Fach- und Funktionsräume zur Verfügung. Für alle Unterrichtsräume gelten zunächst allgemeine Regeln, deren Einhaltung für einen geordneten Schulbetrieb zwingend erforderlich ist. In Räumen mit besonderen Einrichtungen oder besonderen Gefährdungen gelten darüber hinaus zusätzliche Regelungen. Grundsätzlich gilt: Neben den jeweiligen Raumordnungen ist den Anweisungen der Lehrkräfte sowie den allgemeinen schulischen Regelungen Folge zu leisten. Bei Fragen zur Nutzung eines Raumes oder zu seinen besonderen Regeln wenden Sie sich an die jeweilige Lehrkraft.
Allgemeine Raumordnung für Unterrichtsräume
Alle Unterrichtsräume sind nach der Nutzung sauber, ordentlich und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Dies trägt dazu bei, dass der Raum für die nachfolgende Lerngruppe unmittelbar genutzt werden kann und die Reinigung erleichtert wird.
Beim Verlassen des Raumes gilt:
- Müll vollständig entsorgen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Mülltrennung nutzen.
- Lehrmittel, Bücher und sonstige Materialien an ihren vorgesehenen Platz zurückräumen.
- Tische und Fensterbänke sauber und frei hinterlassen.
- Licht und elektrische Geräte ausschalten, sofern diese nicht dauerhaft eingeschaltet bleiben sollen. Dazu gehören beispielsweise digitale Tafeln und Dokumentenkameras.
- Laptops und andere mobile Geräte an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückbringen und bei Bedarf an die Stromversorgung anschließen.
- Es dürfen sich nur für den Raum vorgesehene Möbel und Gegenstände im Raum befinden.
- Stühle und Drehstühle nach der letzten Unterrichtsstunde aufstuhlen, sofern dies im jeweiligen Raum möglich und vorgesehen ist.
- Fenster schließen, sofern keine andere Regelung für den Raum besteht.
Der Raum wird erst verlassen, wenn er sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Raummängel oder Beschädigungen sind der Lehrkraft zu melden.
Besondere Räume
Für Räume mit besonderen Einrichtungen, Materialien oder Arbeitsmitteln gelten zusätzlich zur allgemeinen Raumordnung besondere Regeln, die in den folgenden Raumordnungen für die verschiedenen Fachräume festgelegt sind.
Beachten Sie dabei:
Die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht – sei es in der Lehrküche, im Friseursalon, in unseren Werkstätten oder anderen Fachräumen – erfordert ein Höchstmaß an Verantwortung und gegenseitiger Rücksichtnahme. Die Nutzung von Maschinen, Geräten, Werkzeugen und sonstigen Arbeitsmitteln birgt spezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, die durch sicherheitsbewusstes Handeln minimiert werden müssen.
Aus diesem Grund gilt die strikte Vorgabe: Die Inbetriebnahme oder Nutzung jeglicher Arbeitsmittel ist erst nach einer erfolgten, fachspezifischen Sicherheitseinweisung durch die zuständige Lehrkraft gestattet. Eine eigenmächtige Nutzung von Geräten ohne vorherige Unterweisung und ausdrückliche Freigabe ist strengstens untersagt.
Bitte beachten Sie zu Ihrem eigenen Schutz und dem Schutz Ihrer Mitschülerinnen und Mitschüler stets die folgenden Kernregelungen:
- Verpflichtende Sicherheitseinweisung: Vor dem ersten Einsatz eines Gerätes – vom Küchenmixer über die Friseurtrockenhaube bis hin zur Werkzeugmaschine oder elektrischen Musikanlage – müssen Sie die Sicherheitsunterweisung vollständig absolviert und verstanden haben.
- Tragen der persönlichen Schutzausrüstung (PSA): Je nach Fachbereich sind die vorgeschriebenen Schutzbekleidungen (z. B. Kochschürzen, Einweghandschuhe, Gehörschutz oder feste Schuhe) lückenlos zu nutzen. Lange Haare, Schmuck und lose Kleidung sind so zu sichern, dass sie keine Gefahrenquelle (z. B. durch Einziehen oder Kontamination) darstellen.
- Sorgfalts- und Meldepflicht: Alle Arbeitsmittel sind pfleglich und ausschließlich zweckbestimmt zu behandeln. Erkennbare Mängel, Beschädigungen an Kabeln oder Fehlfunktionen sind der Lehrkraft unverzüglich zu melden. Defekte Geräte dürfen nicht weiterbetrieben werden.
- Verhaltensbezogene Disziplin: Im gesamten Fachbereich ist jegliches Verhalten, das die Aufmerksamkeit ablenkt oder andere gefährdet zu unterlassen.
Die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften ist Voraussetzung für die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht.
Die Raumordnungen für die verschiedenen Fachräume finden Sie hier:
Werkstätten und Fachpraxisräume
Friseurbereich und Friseursalon
Küchen, Restaurant und Backstube
Küchen, Restaurant und Backstube
Im Folgenden finden Sie die Raumordnungen für die Küchen, das Restaurant und die Backstube.
Raumordnung für die Lehrküchen
Ziele des fachpraktischen Unterrichts
Im fachpraktischen Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zubereitung von Speisen sowie im sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln, Küchengeräten und Maschinen. Dabei stehen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit, Sorgfalt, Sauberkeit und Teamarbeit im Mittelpunkt.
Allgemeine Regeln
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Die Küche und ihre Ausstattung dürfen nur im Rahmen des Unterrichts und nach Anweisung der Lehrkraft genutzt werden.
- Arbeitsgeräte, Maschinen und Materialien sind sachgerecht und bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Beschädigungen, Defekte und Unfälle sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
- In der Küche ist auf ein rücksichtsvolles Verhalten und auf die Sicherheit aller Beteiligten zu achten.
Persönliche Hygiene und Arbeitskleidung
- Die für den Unterricht vorgegebene Arbeitskleidung ist zu tragen.
- Lange Haare müssen zusammengebunden und bei Bedarf abgedeckt werden.
- Schmuck an Händen und Unterarmen ist bei der Lebensmittelverarbeitung abzulegen. Weitere Vorgaben zur persönlichen Hygiene sind zu beachten.
- Die Hände sind vor Arbeitsbeginn sowie nach Toilettengängen, dem Umgang mit rohen Lebensmitteln, Abfällen oder anderen möglichen Verunreinigungen gründlich zu reinigen.
- Lebensmittel dürfen nur mit sauberen Händen und sauberen Arbeitsgeräten verarbeitet werden.
- Wunden sind entsprechend den Hygienevorgaben abzudecken.
- Wer unter Umständen leidet, die die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigen können, muss die Lehrkraft informieren.
Umgang mit Lebensmitteln
- Lebensmittel sind sorgfältig und hygienisch zu behandeln.
- Rohe und verzehrfertige Lebensmittel sind entsprechend den Anweisungen getrennt zu verarbeiten und aufzubewahren.
- Arbeitsflächen, Schneidbretter und Geräte sind nach Gebrauch und bei Bedarf zu reinigen.
- Kühlpflichtige Lebensmittel müssen nach Anweisung gelagert und zeitnah wieder gekühlt werden.
- Lebensmittel dürfen nicht unnötig berührt oder verschwendet werden. Das Probieren erfolgt ausschließlich mit geeigneten, sauberen Hilfsmitteln.
- Zutaten und Speisen dürfen nur nach Absprache mit der Lehrkraft mitgenommen oder verzehrt werden.
Umgang mit Geräten und Maschinen
- Messer und andere scharfe Werkzeuge sind sorgfältig und sicher zu verwenden. Sie dürfen nicht offen in Spülbecken abgelegt werden.
- Herde, Backöfen, Fritteusen und andere Wärmequellen dürfen nur sachgerecht und unter Beachtung der Sicherheitshinweise benutzt werden.
- Beim Umgang mit heißen Oberflächen, heißem Fett, kochenden Flüssigkeiten und Wasserdampf ist besondere Vorsicht geboten.
- Küchenmaschinen und andere elektrische Geräte dürfen nur nach entsprechender Einweisung und Anweisung der Lehrkraft benutzt werden.
- Vor dem Reinigen von Geräten müssen diese ausgeschaltet und erforderlichenfalls vom Stromnetz getrennt sein. Sicherheitsvorgaben der jeweiligen Geräte sind einzuhalten.
- Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden.
Ordnung und Sauberkeit
- Der Arbeitsplatz ist während und nach der Arbeit sauber und ordentlich zu halten.
- Benutzte Geräte, Arbeitsmittel und Geschirr sind zu reinigen und an die vorgesehenen Plätze zurückzustellen.
- Abfälle sind sachgerecht zu entsorgen.
- Lebensmittel und Arbeitsmaterialien sind nach Anweisung zu lagern.
- Zum Unterrichtsende sind die zugewiesenen Reinigungsarbeiten vollständig auszuführen. Arbeitsflächen, Spülbereiche und Böden müssen sauber hinterlassen werden.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für die Lehrküchen können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Die Lehrkraft kann die Nutzung von Geräten oder Arbeitsbereichen bei unsicherem Verhalten untersagen.
Raumordnung für die Backstube
Ziele des fachpraktischen Unterrichts
Im fachpraktischen Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Herstellung von Backwaren sowie im sachgerechten Umgang mit Zutaten, Maschinen, Werkzeugen und Backöfen. Dabei stehen Lebensmittelhygiene, Arbeitssicherheit, Sorgfalt, Sauberkeit und ein verantwortungsvoller Umgang mit Rohstoffen im Mittelpunkt.
Allgemeine Regeln
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Die Backstube und ihre Ausstattung dürfen nur im Rahmen des Unterrichts und nach Anweisung der Lehrkraft genutzt werden.
- Arbeitsgeräte, Maschinen und Materialien sind sachgerecht und bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Beschädigungen, Defekte und Unfälle sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
- In der Backstube ist auf ein rücksichtsvolles Verhalten und auf die Sicherheit aller Beteiligten zu achten.
Persönliche Hygiene und Arbeitskleidung
- Die für den Unterricht vorgegebene Arbeitskleidung ist zu tragen.
- Lange Haare müssen zusammengebunden und entsprechend den Hygienevorgaben abgedeckt werden.
- Schmuck an Händen und Unterarmen ist bei der Lebensmittelverarbeitung abzulegen. Weitere Vorgaben zur persönlichen Hygiene sind zu beachten.
- Die Hände sind vor Arbeitsbeginn sowie nach Toilettengängen, dem Umgang mit Abfällen oder anderen möglichen Verunreinigungen gründlich zu reinigen.
- Zutaten, Teige und fertige Backwaren dürfen nur hygienisch verarbeitet und berührt werden.
- Wunden sind entsprechend den Hygienevorgaben abzudecken.
- Wer unter Umständen leidet, die die Lebensmittelsicherheit beeinträchtigen können, muss die Lehrkraft informieren.
Umgang mit Zutaten und Backwaren
- Zutaten sind sorgfältig und hygienisch zu behandeln.
- Zutaten und fertige Backwaren sind vor Verunreinigungen zu schützen und nach Anweisung aufzubewahren.
- Zutaten dürfen nicht unnötig verschwendet werden. Das Probieren erfolgt ausschließlich mit geeigneten, sauberen Hilfsmitteln.
- Zutaten und fertige Produkte dürfen nur nach Absprache mit der Lehrkraft mitgenommen oder verzehrt werden.
- Arbeitsflächen, Bleche, Formen und Werkzeuge sind sauber zu halten.
Umgang mit Maschinen und Wärmequellen
- Knetmaschinen, Ausrollmaschinen und andere Maschinen dürfen nur nach Einweisung und ausdrücklicher Freigabe durch die Lehrkraft benutzt werden.
- Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden. Während des Betriebs dürfen keine Hände oder Werkzeuge in bewegliche Maschinenteile gelangen.
- Maschinen müssen vor Reinigungs- und Beseitigungsarbeiten ausgeschaltet und gegen unbeabsichtigtes Anlaufen gesichert sein. Die gerätespezifischen Anweisungen sind zu beachten.
- Backöfen, heiße Bleche und andere Wärmequellen dürfen nur sachgerecht und mit geeigneten Hilfsmitteln gehandhabt werden.
- Beim Umgang mit heißen Oberflächen und Wasserdampf ist besondere Vorsicht geboten.
- Mehlstaub ist möglichst gering zu halten. Mehl ist vorsichtig zu verarbeiten und nicht unnötig aufzuwirbeln.
- Messer und andere scharfe Werkzeuge sind sicher zu verwenden und sachgerecht abzulegen.
Ordnung und Sauberkeit
- Der Arbeitsplatz ist während und nach der Arbeit sauber und ordentlich zu halten.
- Arbeitsgeräte, Bleche und Formen sind nach Gebrauch zu reinigen und an die vorgesehenen Plätze zurückzustellen.
- Mehlreste, Teigreste und sonstige Abfälle sind sachgerecht zu entfernen und zu entsorgen.
- Böden und Verkehrswege sind sauber und frei von Hindernissen zu halten. Verschüttete Flüssigkeiten oder andere Rutschgefahren sind umgehend zu beseitigen beziehungsweise der Lehrkraft zu melden.
- Zum Unterrichtsende sind die zugewiesenen Reinigungsarbeiten vollständig auszuführen. Maschinen dürfen nur nach den geltenden Sicherheitsvorgaben gereinigt werden.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für die Backstube können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Die Lehrkraft kann die Nutzung von Geräten oder Arbeitsbereichen bei unsicherem Verhalten untersagen.
Raumordnung Restaurantbereich und Bar
Ziele des fachpraktischen Unterrichts
Im fachpraktischen Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten im Service, in der Gästebetreuung sowie im fachgerechten Umgang mit Zubereiteten Speisen und Getränken, Geschirr, Besteck, Gläsern und Servicegeräten. Dabei stehen Hygiene, Sicherheit, Ordnung, ein gepflegtes Erscheinungsbild und ein professioneller Umgang mit Gästen im Mittelpunkt.
Allgemeine Regeln
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Restaurantbereich und Bar dürfen nur im Rahmen des Unterrichts und nach Anweisung der Lehrkraft genutzt werden.
- Mobiliar, Geschirr, Besteck, Gläser und technische Ausstattung sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Beschädigungen, Defekte und Unfälle sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
- Im Servicebereich ist auf ein höfliches und rücksichtsvolles Verhalten zu achten.
- Laufwege, Ausgänge und Arbeitsbereiche sind freizuhalten.
Persönliches Auftreten und Hygiene
- Die für den jeweiligen Unterricht vorgegebene Kleidung ist zu tragen.
- Auf eine angemessene persönliche Hygiene ist zu achten. Die Hände sind regelmäßig und insbesondere vor dem Umgang mit Lebensmitteln, Geschirr und Gläsern sowie nach möglichen Verunreinigungen zu reinigen.
- Geschirr, Besteck und Gläser sind hygienisch zu handhaben. Oberflächen und Bereiche, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, dürfen nicht mit ungewaschenen Händen berührt werden.
- Vorgaben zur Lebensmittelhygiene und zum Umgang mit Allergenen sind zu beachten.
Service und Umgang mit Gästen
- Speisen und Getränke sind sorgfältig und sicher zu transportieren und zu servieren. Heißgetränke und heiße Speisen sind besonders vorsichtig zu handhaben.
- Scherben und beschädigtes Geschirr dürfen nicht mit bloßen Händen aufgenommen werden. Die Lehrkraft ist zu informieren.
- Benutztes Geschirr und Besteck sind an den vorgesehenen Stellen abzuräumen und entsprechend den Anweisungen weiterzuverarbeiten.
- Speisen und Getränke dürfen nur nach Absprache mit der Lehrkraft ausgegeben, verzehrt oder mitgenommen werden.
Barbereich und Getränke
- Geräte, Gläser und Arbeitsmittel im Barbereich dürfen nur sachgerecht und nach Anweisung der Lehrkraft verwendet werden.
- Flaschen, Gläser und andere zerbrechliche Gegenstände sind sicher zu transportieren und aufzubewahren.
- Verschüttete Flüssigkeiten sind umgehend zu beseitigen, damit keine Rutschgefahr entsteht.
- Getränke und Zutaten sind hygienisch zu behandeln und nach Anweisung aufzubewahren.
- Elektrische Geräte und gegebenenfalls vorhandene Wärmequellen dürfen nur nach Einweisung und unter Beachtung der Sicherheitshinweise genutzt werden.
Ordnung und Sauberkeit
- Tische, Arbeitsflächen und Servicebereiche sind sauber und ordentlich zu halten.
- Geschirr, Besteck, Gläser und Arbeitsmittel sind nach Gebrauch an die vorgesehenen Plätze zurückzustellen.
- Abfälle sind sachgerecht zu entsorgen.
- Mobiliar ist nach Anweisung aufzustellen und zurückzustellen.
- Zum Unterrichtsende sind die zugewiesenen Reinigungs- und Aufräumarbeiten vollständig auszuführen. Der Restaurant- und Barbereich ist ordentlich zu hinterlassen.
Für den angrenzenden Klassenraum gelten die allgemeinen Regeln für Unterrichtsräume.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für den Restaurantbereich und die Bar können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Die Lehrkraft kann die Nutzung von Geräten oder Arbeitsbereichen bei unsicherem Verhalten untersagen.
⚠️ Warnung
Dieser Artikel befindet sich im Aufbau. Hier geht es zeitnah weiter.
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| Urheber dieser Seite | Benjamin Krau | Letzte Änderung |
13.10.2026 11:32 von B.krau |