Naturwissenschaftliche Fachräume
Für die naturwissenschaftlichen Fachräume gelten aufgrund der verwendeten Geräte, Materialien und Versuchsaufbauten besondere Sicherheitsregeln.
Raumordnung für naturwissenschaftliche Fachräume
Ziele des naturwissenschaftlichen Unterrichts
In den naturwissenschaftlichen Fachräumen erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten durch Beobachtungen, Experimente und praktische Untersuchungen. Dabei stehen sorgfältiges und sicheres Arbeiten, der verantwortungsvolle Umgang mit Materialien und Geräten sowie die Einhaltung von Sicherheits- und Umweltschutzregeln im Mittelpunkt.
Allgemeine Regeln
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Die Fachräume und ihre Ausstattung dürfen nur im Rahmen des Unterrichts und nach Anweisung der Lehrkraft genutzt werden.
- Versuche dürfen erst begonnen werden, wenn die Versuchsanleitung besprochen und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen geklärt wurden.
- Experimente dürfen nur entsprechend der Anweisung der Lehrkraft durchgeführt werden. Eigenständige Versuche sind nicht gestattet.
- Geräte, Materialien und Versuchsanordnungen sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Beschädigungen, Defekte, Unfälle und gefährliche Situationen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
Persönliche Sicherheit und Schutzmaßnahmen
- Die für den jeweiligen Versuch vorgeschriebene Schutzkleidung und Schutzausrüstung ist zu tragen. Dazu können insbesondere Schutzbrillen, geeignete Handschuhe und Laborkittel gehören.
- Lange Haare sind bei Versuchen mit offenen Flammen, rotierenden Geräten oder anderen Gefahrenquellen zusammenzubinden.
- Schmuck und lose Kleidung sind abzulegen oder so zu sichern, dass sie keine Gefahr darstellen.
- Essen und Trinken sind in den Fachräumen nicht gestattet.
- Chemikalien, biologische Materialien und andere Versuchsstoffe dürfen nicht berührt, probiert oder direkt eingeatmet werden, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil eines angeleiteten und sicheren Versuchs ist.
- Chemikalien und Versuchsmaterialien dürfen nicht ohne Erlaubnis aus den Fachräumen entfernt werden.
- Sicherheitseinrichtungen wie Augenduschen, Notduschen, Feuerlöscher und Erste-Hilfe-Material dürfen nicht verstellt oder zweckentfremdet werden.
- Bei einem Unfall, einer Verletzung oder einem Gefahrstoffkontakt ist unverzüglich die Lehrkraft zu informieren. Die vorgesehenen Notfallmaßnahmen sind zu befolgen.
Umgang mit Chemikalien und biologischen Materialien
- Chemikalien dürfen nur nach Anweisung der Lehrkraft und entsprechend der Versuchsanleitung verwendet werden.
- Behälter und Gefäße müssen eindeutig gekennzeichnet sein. Beschriftungen dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
- Chemikalien dürfen nicht eigenmächtig gemischt, umgefüllt oder in andere Behälter gegeben werden.
- Entnommene Chemikalien dürfen nicht in Vorratsgefäße zurückgegeben werden, sofern dies nicht ausdrücklich vorgesehen ist.
- Verschüttete Stoffe, beschädigte Behälter und ungewöhnliche Gerüche sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden. Eine eigenständige Beseitigung ist zu unterlassen.
- Chemikalienreste und biologische Materialien sind nach Anweisung der Lehrkraft zu entsorgen. Sie dürfen nicht ohne ausdrückliche Freigabe in den Ausguss oder den Hausmüll gegeben werden.
- Biologische Proben und Materialien sind entsprechend den Hygiene- und Sicherheitsvorgaben zu behandeln. Ein Kontakt mit dem eigenen Körper oder eine Weitergabe an andere Personen ist zu vermeiden.
Umgang mit Geräten und Versuchsanordnungen
- Glasgeräte sind vorsichtig zu handhaben. Beschädigte oder gesprungene Glasgeräte dürfen nicht verwendet werden und sind der Lehrkraft zu melden.
- Geräte, elektrische Schaltungen und Versuchsanordnungen dürfen nur entsprechend der Versuchsanleitung aufgebaut und betrieben werden.
- Elektrische Geräte und Schaltungen dürfen nur nach Anweisung der Lehrkraft in Betrieb genommen oder verändert werden. Beschädigte Kabel und Geräte dürfen nicht benutzt werden.
- Offene Flammen, Heizgeräte und andere Wärmequellen dürfen nur nach ausdrücklicher Freigabe und unter Beachtung der Sicherheitsanweisungen verwendet werden.
- Brennbare Stoffe sind von offenen Flammen und anderen Zündquellen fernzuhalten.
- Schutzvorrichtungen dürfen nicht entfernt oder umgangen werden.
- Versuchsaufbauten dürfen erst abgebaut werden, wenn die Lehrkraft dies freigegeben hat und keine Gefährdung mehr besteht.
Ordnung und Sauberkeit
- Der Arbeitsplatz ist während und nach dem Versuch sauber und ordentlich zu halten.
- Geräte, Glaswaren und Materialien sind nach Gebrauch entsprechend der Anweisung der Lehrkraft zu reinigen und an die vorgesehenen Plätze zurückzustellen.
- Chemikalien und andere Versuchsstoffe sind nach Anweisung zu verschließen und aufzubewahren.
- Verschüttete Flüssigkeiten und andere Verunreinigungen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
- Abfälle und Versuchsrückstände sind entsprechend den Vorgaben zu trennen und zu entsorgen.
- Nach Beendigung der Arbeit sind die Hände gründlich zu reinigen.
- Zum Unterrichtsende sind die zugewiesenen Aufräum- und Reinigungsarbeiten vollständig auszuführen. Der Arbeitsplatz ist ordentlich zu hinterlassen.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für die naturwissenschaftlichen Fachräume können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen. Bei unsicherem Verhalten kann die Lehrkraft die Durchführung eines Versuchs untersagen oder die Nutzung bestimmter Geräte und Arbeitsbereiche einschränken.