An den Gewerblichen Schulen Dillenburg stehen verschiedene Unterrichts-, Fach- und Funktionsräume zur Verfügung. Für alle Unterrichtsräume gelten zunächst allgemeine Regeln, deren Einhaltung für einen geordneten Schulbetrieb zwingend erforderlich ist. In Räumen mit besonderen Einrichtungen oder besonderen Gefährdungen gelten darüber hinaus zusätzliche Regelungen. Grundsätzlich gilt: Neben den jeweiligen Raumordnungen ist den Anweisungen der Lehrkräfte sowie den allgemeinen schulischen Regelungen Folge zu leisten. Bei Fragen zur Nutzung eines Raumes oder zu seinen besonderen Regeln wenden Sie sich an die jeweilige Lehrkraft.
Allgemeine Raumordnung für Unterrichtsräume
Alle Unterrichtsräume sind nach der Nutzung sauber, ordentlich und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen. Dies trägt dazu bei, dass der Raum für die nachfolgende Lerngruppe unmittelbar genutzt werden kann und die Reinigung erleichtert wird.
Beim Verlassen des Raumes gilt:
- Müll vollständig entsorgen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Mülltrennung nutzen.
- Lehrmittel, Bücher und sonstige Materialien an ihren vorgesehenen Platz zurückräumen.
- Tische und Fensterbänke sauber und frei hinterlassen.
- Licht und elektrische Geräte ausschalten, sofern diese nicht dauerhaft eingeschaltet bleiben sollen. Dazu gehören beispielsweise digitale Tafeln und Dokumentenkameras.
- Laptops und andere mobile Geräte an den vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückbringen und bei Bedarf an die Stromversorgung anschließen.
- Es dürfen sich nur für den Raum vorgesehene Möbel und Gegenstände im Raum befinden.
- Stühle und Drehstühle nach der letzten Unterrichtsstunde aufstuhlen, sofern dies im jeweiligen Raum möglich und vorgesehen ist.
- Fenster schließen, sofern keine andere Regelung für den Raum besteht.
Der Raum wird erst verlassen, wenn er sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Raummängel oder Beschädigungen sind der Lehrkraft zu melden.
Besondere Räume
Für Räume mit besonderen Einrichtungen, Materialien oder Arbeitsmitteln gelten zusätzlich zur allgemeinen Raumordnung besondere Regeln.
Werkstätten und Fachpraxisräume
In den Werkstätten und Fachpraxisräumen stehen insbesondere Sicherheit, sachgemäßer Umgang mit Maschinen und Werkzeugen sowie Ordnung und Sauberkeit im Vordergrund. Die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht in den Werkstätten oder Fachpraxisräumen setzt die Einhaltung der Werkstattordnung voraus.
Werkstattordnung
Ziele des fachpraktischen Unterrichts
Im fachpraktischen Unterricht erwerben die Schülerinnen und Schüler Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit Werkzeugen, Maschinen, Messmitteln, Materialien und elektrischen Geräten. Dabei stehen sachgemäßes und sicheres Arbeiten, Sauberkeit, Genauigkeit und Ordnung im Mittelpunkt. Die Schülerinnen und Schüler lernen, Gefahren zu erkennen, richtig einzuschätzen und Unfälle zu vermeiden.
In den Werkstätten gelten besondere Regeln zum Schutz von Personen, Maschinen und Arbeitsmitteln.
Allgemeine Regeln
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Werkzeuge, Maschinen, Messmittel, Materialien und elektrische Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß und nach Anleitung verwendet werden.
- Beschädigungen und Funktionsstörungen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
- Der Arbeitsplatz ist sauber und ordentlich zu halten. Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach der Verwendung an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen.
- Während der Pausen sind die Werkstätten zu verlassen.
Sicherheit und Schutzkleidung
- Im fachpraktischen Unterricht sind Sicherheitsschuhe und geeignete Arbeitskleidung zu tragen.
- Ringe, Ketten, Armreifen und vergleichbarer Schmuck sind vor Beginn des Unterrichts abzulegen.
- Bei langen Haaren ist ein geeigneter Haarschutz zu tragen.
- Maschinen und andere gefährliche Arbeitsmittel dürfen nur nach Einweisung und entsprechend den Anweisungen der Lehrkraft benutzt werden.
- In der Elektrowerkstatt dürfen Schaltungen nur nach Anleitung der Lehrkraft in Betrieb genommen und Messungen durchgeführt werden.
- Die geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften sind einzuhalten.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Werkstattordnung können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen.
Hier können Sie die Werkstattordnung herunterladen.
Atelierräume
Die Atelierräume dienen dem gestalterischen und praktischen Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, Werkzeugen und Geräten. Die Teilnahme am fachpraktischen Unterricht in den Atelierräumen setzt die Einhaltung der Atelierordnung voraus.
Atelierordnung
Ziele des fachpraktischen Unterrichts
Im Atelierunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Gestaltungstechniken, Materialien und Werkzeuge kennen und wenden diese sachgerecht an. Dabei werden insbesondere ein sorgfältiger und ressourcenschonender Umgang mit Materialien sowie das selbstständige Vorbereiten und Aufräumen des Arbeitsplatzes eingeübt.
In den Atelierräumen gelten besondere Regeln für den Umgang mit Materialien, Werkzeugen und Geräten. Sie dienen einem sicheren, sorgfältigen und ressourcenschonenden Arbeiten.
Allgemeine Regeln
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Geräte, Werkzeuge und Materialien sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
- Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
- Der Arbeitsplatz ist sauber und ordentlich zu halten. Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach der Verwendung an ihren vorgesehenen Platz zurückzulegen.
- Alle vorhandenen Bücher dienen ausschließlich der Nutzung im Unterricht und dürfen nicht ausgeliehen werden.
- Während der Pausen sind die Atelierräume zu verlassen.
Umgang mit Geräten und Materialien
- Geräte und Maschinen dürfen nur nach vorheriger Einweisung durch eine Lehrkraft bedient werden.
- Die Papierschneidemaschine und der Brennofen dürfen ausschließlich durch eine Lehrkraft bedient werden.
- Materialien dürfen nur nach Absprache mit der Lehrkraft entnommen oder ausgeliehen werden.
- Besondere Materialien, z. B. Druckfarben oder Blattgold, dürfen nur nach Rücksprache mit der Lehrkraft verwendet werden.
Ordnung und Sauberkeit
Die Atelierräume sind nach der Nutzung sauber und ordentlich zu hinterlassen. Dazu gehört insbesondere:
- benutzte Materialien und Werkzeuge reinigen und an den vorgesehenen Platz zurücklegen,
- Pinsel gründlich auswaschen und zum Trocknen ablegen,
- Papierkörbe leeren,
- Arbeitsflächen und Waschbecken reinigen, den Boden bei Bedarf fegen.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Atelierordnung können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen.
Hier können Sie die Atelierordnung herunterladen.
Turnhalle und Bewegungsraum
Für die Turnhalle und den Bewegungsraum gelten besondere Regeln im Zusammenhang mit der Nutzung und den Umgang mit Sportgeräten und Materialien.
Raumordnung für die Turnhalle und den Bewegungsraum
Allgemeine Regeln
- Turnhalle und Bewegungsraum dürfen nur mit sauberen Sportschuhen betreten und genutzt werden.
- Alle verwendeten Materialien und Geräte sind sorgfältig zu behandeln und nach der Nutzung ordnungsgemäß an ihren vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
- Beschädigungen oder Mängel an Geräten und Materialien sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
Trinken und Umkleiden
- Das Trinken aus verschließbaren Gefäßen ist in der Turnhalle und im Bewegungsraum erlaubt. Trinkgefäße dürfen jedoch nicht auf Sportgeräten abgestellt werden, um bspw. Lederbezüge und Holzoberflächen zu schützen.
- In den beengten Umkleiden gilt ein Sprühdeoverbot. Sprühdeo kann außerhalb der Umkleiden vor dem Gebäude verwendet werden.
Ausleihe von Geräten und Materialien aus dem Bewegungsraum (nicht Turnhalle)
- Materialien und Geräte des Bewegungsraums dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den raumverantwortlichen Lehrkräften ausgeliehen werden.
- Ausgeliehene Materialien und Geräte sind vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Bei Beschädigung oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe kann der Ausleiher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für die Turnhalle und den Bewegungsraum können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen.
Musikraum
Für den Musikraum gelten besondere Regeln zum Schutz der vorhandenen Instrumente und der technischen Ausstattung.
Raumordnung für den Musikraum
Allgemeine Regeln
- Den Anweisungen der Lehrkräfte ist Folge zu leisten.
- Der Musikraum, alle vorhandenen Instrumente sowie die gesamte technische Ausstattung dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der zuständigen Lehrkraft genutzt werden. Um einer fehlerhaften Bedienung und daraus resultierenden Schäden vorzubeugen, geht der Nutzung stets eine Einweisung durch die zuständige Lehrkraft voraus.
- Alle verwendeten Instrumente sowie sämtliche technische Ausstattung sind sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden und nach der Nutzung ordnungsgemäß an ihren vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
- Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind unverzüglich der Lehrkraft zu melden.
Essen und Trinken
- Essen ist im Musikraum grundsätzlich verboten.
- Zum Schutz der empfindlichen Technik und Instrumente ist ein gewissenhafter Umgang mit Flüssigkeiten zwingend erforderlich.: Das Trinken ist ausschließlich aus absolut auslaufsicheren und fest verschließbaren Gefäßen (z. B. Flaschen mit Schraubverschluss) gestattet. Beim Trinken ist äußerste Sorgfalt geboten!
Ordnung und Sauberkeit
- Der Raum ist nach der Nutzung sauber und ordentlich zu hinterlassen.
- Instrumente, Geräte und sonstige Materialien sind nach der Nutzung an ihren vorgesehenen Platz zurückzuräumen.
- Müll ist vollständig zu entsorgen und die vorhandenen Möglichkeiten zur Mülltrennung sind zu nutzen.
Ausleihe von Geräten und Materialien aus dem Musikraum
- Instrumente, Zubehör sowie die gesamte technische Ausstattung dürfen nur nach vorheriger Absprache mit der raumverantwortlichen Lehrkraft ausgeliehen werden.
- Ausgeliehene Materialien und Geräte sind vollständig und in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.
- Bei Beschädigung oder nicht ordnungsgemäßer Rückgabe kann der Ausleiher für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden.
Verstöße und Schäden
Vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden können zu einer Schadensersatzpflicht führen. Bei Verstößen gegen die Raumordnung für den Musikraum können pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen erfolgen.
⚠️ Warnung
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| Urheber dieser Seite | Benjamin Krau | Letzte Änderung |
13.10.2026 08:47 von B.krau |