Entschuldigungen bei Fehlzeiten
Fehlzeiten des Unterrichts sowie Freistellungen vom Unterricht erfolgen grundsätzlich schriftlich, über die, von der Schule bereitgestellten Formulare. Die Formulare sind verbindlich und der Klassenleitung innerhalb spezifischer Fristen vorzulegen.
Im Falle wiederholter Fehlzeiten kann ein Attest eingefordert werden. Ebenso gilt bei Abwesenheit von Leistungsnachweisen eine Attestpflicht.
Eine Befreiung vom Unterricht ist zwei Wochen vorher über die Klassenleitung, über das entsprechende Entschuldigungsformular zu beantragen.
Weitere Regeln sind der Schulordnung zu entnehmen.
| Schulform | Hinweise & Fristen |
|---|---|
| Berufsschule | Entschuldigung spätestens am übernächsten Unterrichtstag abgeben.
Kenntnisnahme durch den Ausbildungsbetrieb erforderlich. Formular: Entschuldigungsformular BS |
| Fachschule für Technik (FST) | Entschuldigung ist spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit abzugeben.
Formular: Entschuldigungsformular FST |
| Fachschule für Sozialwesen (FSP/ PivA) | Entschuldigung ist spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit abzugeben.
Formular: Entschuldigungsformular FSP |
| Höhere Berufsfachschule (HBFS) | Entschuldigung ist spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit abzugeben.
Formular: Entschuldigungsformular HBFS |
| Fachoberschule (FOS) | Entschuldigung ist spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit abzugeben.
Dokument: Merkblatt zum Entschuldigungsheft |
| Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) | Entschuldigung ist spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit abzugeben.
Formulare: Entschuldigungsformular BÜA |
| Sprachförderprogramm InteA | Entschuldigung ist spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit abzugeben.
Formular: Entschuldigungsformular InteA |
| Urheber dieser Seite | Christine Klingelhöfer | Autor dieser Seite | Christine Klingelhöfer | Letzte Änderung |
09.03.2026 20:51 von C.klingelhoefer |