Entschuldigungen bei Fehlzeiten
Fehlzeiten des Unterrichts sowie Freistellungen vom Unterricht erfolgen grundsätzlich schriftlich, über die, von der Schule bereitgestellten Formulare. Die Formulare sind verbindlich und der Klassenleitung innerhalb spezifischer Fristen vorzulegen.
Im Falle wiederholter Fehlzeiten kann ein Attest eingefordert werden. Ebenso gilt bei Abwesenheit von Leistungsnachweisen eine Attestpflicht.
Eine Befreiung vom Unterricht ist zwei Wochen vorher über die Klassenleitung, über das entsprechende Entschuldigungsformular zu beantragen.
Weitere Regeln sind der Schulordnung zu entnehmen.
| Schulform | Hinweise & Fristen |
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| Berufsschule | Entschuldigung spätestens am übernächsten Unterrichtstag abgeben.
Kenntnisnahme durch den Ausbildungsbetrieb erforderlich. Formular: Entschuldigungsformular BS |
| Fachschule für Technik (FST) | Entschuldigung spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit.
Formular: Entschuldigungsformular FST |
| Fachschule für Sozialpädagogik (FSP) | Entschuldigung spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit.
Formular: Entschuldigungsformular FSP |
| Höhere Berufsfachschule (HBFS) | Entschuldigung spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit.
Formular: Entschuldigungsformular HBFS |
| Fachoberschule (FOS) | Entschuldigung spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit.
Dokument:
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| BÜA | Entschuldigung spätestens am dritten Schultag der Fehlzeit.
Formulare:
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