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Während der Pausen sind die Klassenräume, Fachräume und Werkstätten grundsätzlich zu verlassen. Für den Aufenthalt stehen der Schulhof und die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. | Während der Pausen sind die Klassenräume, Fachräume und Werkstätten grundsätzlich zu verlassen. Für den Aufenthalt stehen der Schulhof und die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche zur Verfügung. | ||
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Die Aufsicht auf dem Schulgelände wird während der Pausen durch Lehrkräfte wahrgenommen. Die Aufsichtsbereiche sind festgelegt und werden entsprechend dem schulischen Aufsichtsplan betreut. | Die Aufsicht auf dem Schulgelände wird während der Pausen durch Lehrkräfte wahrgenommen. Die Aufsichtsbereiche sind festgelegt und werden entsprechend dem schulischen Aufsichtsplan betreut. | ||
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'''Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und anderer befugter Personen ist Folge zu leisten.''' | '''Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und anderer befugter Personen ist Folge zu leisten.''' | ||
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Bei Konflikten, Unfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen ist unverzüglich eine aufsichtführende Lehrkraft zu informieren. | Bei Konflikten, Unfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen ist unverzüglich eine aufsichtführende Lehrkraft zu informieren. | ||
Bei medizinischen Notfällen kann über die Aufsichtspersonen oder das Sekretariat Unterstützung durch den Schulsanitätsdienst organisiert werden. | Bei medizinischen Notfällen kann über die Aufsichtspersonen oder das Sekretariat Unterstützung durch den Schulsanitätsdienst organisiert werden. | ||
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Version vom 17. Oktober 2026, 09:59 Uhr
Aufenthaltsbereiche während der Pausen
Während der Pausen sind die Klassenräume, Fachräume und Werkstätten grundsätzlich zu verlassen. Für den Aufenthalt stehen der Schulhof und die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.
Folgende Regelungen sind zu beachten:
- Flure und Treppenhäuser dürfen nicht als Aufenthaltsbereiche genutzt werden.
- Lernzonen sind während der Pausen grundsätzlich keine Aufenthaltsbereiche.
- Studierende der Fachschulen dürfen sich auch während der Pausen in Klassenräumen und Lernzonen aufhalten.
- Die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche sind dem Plan der Aufsichtsbereiche zu entnehmen.
Dokument: Plan der Aufsichtsbereiche
Aufsicht während der Pausen
Die Aufsicht auf dem Schulgelände wird während der Pausen durch Lehrkräfte wahrgenommen. Die Aufsichtsbereiche sind festgelegt und werden entsprechend dem schulischen Aufsichtsplan betreut.
Die Aufsicht dient der Sicherheit aller Personen auf dem Schulgelände sowie der Einhaltung der Schulordnung.
Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und anderer befugter Personen ist Folge zu leisten.
Verhaltensregeln auf dem Schulgelände
| Bereich | Regelung |
|---|---|
| Rauchen | Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten. |
| Alkohol und Drogen | Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln ist auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Schülerparkplätze untersagt. |
| Verhalten | Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang miteinander wird vorausgesetzt. |
| Sauberkeit | Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Schuleigentum und Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln. |
| Mobiltelefone | Die Nutzung ist außerhalb des Unterrichts erlaubt, sofern sie leise und rücksichtsvoll erfolgt. |
| Sicherheit | Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Gefährdungen anderer Personen sind zu vermeiden. |
Verhalten bei Konflikten und Unfällen
Bei Konflikten, Unfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen ist unverzüglich eine aufsichtführende Lehrkraft zu informieren.
Bei medizinischen Notfällen kann über die Aufsichtspersonen oder das Sekretariat Unterstützung durch den Schulsanitätsdienst organisiert werden.
Weiterführende Dokumente
Plan der Aufsichtsbereiche
Übersicht der festgelegten Aufsichtsbereiche auf dem Schulgelände.
Schulordnung der Gewerblichen Schulen Dillenburg
Verbindliche Regelungen für das Verhalten im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen.
Die Einhaltung dieser Regelungen trägt zu einem sicheren und respektvollen Zusammenleben bei. Verstöße gegen die Schulordnung können pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen gemäß § 82 Hessisches Schulgesetz nach sich ziehen.
| Urheber dieser Seite | Christine Klingelhöfer | Autor dieser Seite | Christine Klingelhöfer | Letzte Änderung |
17.10.2026 09:59 von C.klingelhoefer |