Edu:Stundenplan & Organisation/Aufsicht & Pausenregeln: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Bannerbox|banner-image=Edu:Banner Aufsicht.png|banner-title=Aufsicht & Pausenregeln|title-h1=|titlecolor=#0B2D6A|banner-text=Die Pausen dienen der Erholung und dem Austausch. Damit ein sicherer und geordneter Schulbetrieb gewährleistet ist, gelten auf dem gesamten Schulgelände verbindliche Regelungen. Grundlage hierfür ist die Schulordnung der Gewerblichen Schulen Dillenburg.}}


== 1. Aufenthaltsbereiche während der Pausen ==
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{{Hinweisbox|Inhalt=Haben Sie bitte Verständnis, dass es aufgrund der Umbaumaßnahmen zu Änderungen kommen kann. Diese werden durch die Klassenleitungen mitgeteilt.}}
 
== Aufenthaltsbereiche während der Pausen ==
Während der Pausen sind die Klassenräume, Fachräume und Werkstätten grundsätzlich zu verlassen. Für den Aufenthalt stehen der Schulhof und die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.
Während der Pausen sind die Klassenräume, Fachräume und Werkstätten grundsätzlich zu verlassen. Für den Aufenthalt stehen der Schulhof und die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.


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* Lernzonen sind während der Pausen grundsätzlich keine Aufenthaltsbereiche.
* Lernzonen sind während der Pausen grundsätzlich keine Aufenthaltsbereiche.
* Studierende der Fachschulen dürfen sich auch während der Pausen in Klassenräumen und Lernzonen aufhalten.
* Studierende der Fachschulen dürfen sich auch während der Pausen in Klassenräumen und Lernzonen aufhalten.
* Die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche sind dem Plan der Aufsichtsbereiche zu entnehmen.
* Die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche sind dem Plan der [https://wiki.gs-ldk.de/w/nsfr_img_auth.php/3002/6/63/Aufsichtsbereiche_GSD.pdf '''<span class="col-blue">Aufsichtsbereiche</span>'''] zu entnehmen.
 
'''Dokument:''' Plan der Aufsichtsbereiche


== 2. Aufsicht während der Pausen ==
== Aufsicht während der Pausen ==
Die Aufsicht auf dem Schulgelände wird während der Pausen durch Lehrkräfte wahrgenommen. Die Aufsichtsbereiche sind festgelegt und werden entsprechend dem schulischen Aufsichtsplan betreut.
Die Aufsicht auf dem Schulgelände wird während der Pausen durch Lehrkräfte wahrgenommen. Die Aufsichtsbereiche sind festgelegt und werden entsprechend dem schulischen Aufsichtsplan betreut.


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'''Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und anderer befugter Personen ist Folge zu leisten.'''
'''Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und anderer befugter Personen ist Folge zu leisten.'''


== 3. Verhaltensregeln auf dem Schulgelände ==
== Verhaltensregeln auf dem Schulgelände ==
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!Bereich
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== 4. Verhalten bei Konflikten und Unfällen ==
== Verhalten bei Konflikten und Unfällen ==
Bei Konflikten, Unfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen ist unverzüglich eine aufsichtführende Lehrkraft zu informieren.
Bei Konflikten, Unfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen ist unverzüglich eine aufsichtführende Lehrkraft zu informieren.  


Bei medizinischen Notfällen kann über die Aufsichtspersonen oder das Sekretariat Unterstützung durch den Schulsanitätsdienst organisiert werden.
Bei medizinischen Notfällen kann über die Aufsichtspersonen oder das Sekretariat Unterstützung durch den Schulsanitätsdienst organisiert werden.


== 5. Weiterführende Dokumente ==
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'''Plan der Aufsichtsbereiche'''
 


Übersicht der festgelegten Aufsichtsbereiche auf dem Schulgelände.
Die Einhaltung dieser Regelungen trägt zu einem sicheren und respektvollen Zusammenleben bei. Verstöße gegen die [https://wiki.gs-ldk.de/w/nsfr_img_auth.php/3002/6/61/GSD-Schulordnung.pdf <span class="col-blue">'''Schulordnung'''</span>] können pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen gemäß § 82 Hessisches Schulgesetz nach sich ziehen.


'''Schulordnung der Gewerblichen Schulen Dillenburg'''


Verbindliche Regelungen für das Verhalten im Schulgebäude, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen.
----Die Einhaltung dieser Regelungen trägt zu einem sicheren und respektvollen Zusammenleben bei. Verstöße gegen die Schulordnung können pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen gemäß § 82 Hessisches Schulgesetz nach sich ziehen.


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Aktuelle Version vom 17. Oktober 2026, 10:41 Uhr


ℹ️ Hinweis

Haben Sie bitte Verständnis, dass es aufgrund der Umbaumaßnahmen zu Änderungen kommen kann. Diese werden durch die Klassenleitungen mitgeteilt.


Aufenthaltsbereiche während der Pausen

Während der Pausen sind die Klassenräume, Fachräume und Werkstätten grundsätzlich zu verlassen. Für den Aufenthalt stehen der Schulhof und die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche zur Verfügung.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

  • Flure und Treppenhäuser dürfen nicht als Aufenthaltsbereiche genutzt werden.
  • Lernzonen sind während der Pausen grundsätzlich keine Aufenthaltsbereiche.
  • Studierende der Fachschulen dürfen sich auch während der Pausen in Klassenräumen und Lernzonen aufhalten.
  • Die ausgewiesenen Aufenthaltsbereiche sind dem Plan der Aufsichtsbereiche zu entnehmen.

Aufsicht während der Pausen

Die Aufsicht auf dem Schulgelände wird während der Pausen durch Lehrkräfte wahrgenommen. Die Aufsichtsbereiche sind festgelegt und werden entsprechend dem schulischen Aufsichtsplan betreut.

Die Aufsicht dient der Sicherheit aller Personen auf dem Schulgelände sowie der Einhaltung der Schulordnung.

Den Anweisungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und anderer befugter Personen ist Folge zu leisten.

Verhaltensregeln auf dem Schulgelände

Bereich Regelung
Rauchen Auf dem gesamten Schulgelände besteht ein Rauchverbot. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
Alkohol und Drogen Der Konsum von Alkohol und Rauschmitteln ist auf dem gesamten Schulgelände einschließlich der Schülerparkplätze untersagt.
Verhalten Ein respektvoller und rücksichtsvoller Umgang miteinander wird vorausgesetzt.
Sauberkeit Abfälle sind in den vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Schuleigentum und Außenanlagen sind pfleglich zu behandeln.
Mobiltelefone Die Nutzung ist außerhalb des Unterrichts erlaubt, sofern sie leise und rücksichtsvoll erfolgt.
Sicherheit Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Gefährdungen anderer Personen sind zu vermeiden.

Verhalten bei Konflikten und Unfällen

Bei Konflikten, Unfällen oder anderen sicherheitsrelevanten Vorfällen ist unverzüglich eine aufsichtführende Lehrkraft zu informieren.

Bei medizinischen Notfällen kann über die Aufsichtspersonen oder das Sekretariat Unterstützung durch den Schulsanitätsdienst organisiert werden.



Die Einhaltung dieser Regelungen trägt zu einem sicheren und respektvollen Zusammenleben bei. Verstöße gegen die Schulordnung können pädagogische Maßnahmen oder Ordnungsmaßnahmen gemäß § 82 Hessisches Schulgesetz nach sich ziehen.


Urheber dieser Seite Christine Klingelhöfer Autor dieser Seite Christine Klingelhöfer Letzte Änderung

17.10.2026 10:41 von C.klingelhoefer