Berufsschule

Version vom 5. September 2023, 10:48 Uhr von L0036 (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Herzlichen Glückwunsch zur Aufnahme einer Ausbildung im dualen Ausbildungssystem!

Die Gewerblichen Schulen Dillenburg besuchen aktuell rund 1800 Schülerinnen, Schüler und Studierende. Diese werden von über 100 Lehrkräften unterrichtet. Das ist eine große Anzahl an Menschen, jeder mit eigenen Erfahrungen aus verschiedenen Kulturkreisen, mit unterschiedlichen Zielsetzungen. Alle arbeiten und lernen unter dem Dach der Gewerblichen Schulen Dillenburg. Zum einen müssen wir respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen, zum anderen werden überall dort, wo so viele Menschen zusammenkommen, selbstverständlich Regeln benötigt. Diese haben wir in unserer Schulordnung zusammengefasst. Ihre Klassenleitung wird die Schulordnung in den ersten beiden Unterrichtswochen mit Ihnen ausführlich besprechen. Wir bitten Sie, sich an die dort festgeschriebenen Regelungen zu halten und damit zu einem guten Miteinander und zu einem reibungslosen Unterrichtsbetrieb beizutragen. Zusammen mit der Schulordnung erhalten Sie ein Dokument, auf dem Sie bzw. bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern die Eltern die Kenntnisnahme der Regelungen der Schulordnung bestätigen. Die wichtigsten Regeln finden Sie zudem als Aushang in den Klassen- und Fachräumen.

Im Einschulungsleitfaden unserer Schule finden Sie viele weitere Informationen.


1 Entschuldigung von Fehlzeiten und Beurlaubungen vom Berufsschulunterricht

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht am Berufsschulunterricht teilnehmen konnten oder eine Beurlaubung beantragen möchten, verwenden Sie dieses Formular: Unterrichtsversäumnisse Berufsschule

  1. Für alle Fehlzeiten ist ein Stempel des Ausbildungsbetriebes und die Unterschrift der Ausbilderin/ des Ausbilders nötig, d.h. die Kenntnisnahme durch den Ausbildungsbetrieb ist erforderlich.
  2. Entschuldigungsschreiben sind, für die Beschulung in der Teilzeitform spätestens zwei Wochen nach Ende der Fehlzeit und bei Blockbeschulung in der nächsten Unterrichtswoche bei der Klassenleitung abzugeben. Später eingereichte Entschuldigungen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
  3. Ist ein Fernbleiben vom Unterricht im Voraus abzusehen, so ist eine Beurlaubung bei der Klassenleitung mit o.g. Vordruck spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zu beantragen.
  4. Bei längerer Erkrankung muss eine Benachrichtigung an die Klassenleitung erfolgen.

2 Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten

Der Antragstellende füllt auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schule-von-a-z/schuelerbefoerderung/ oder auf unserer Homepage den Grundantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten digital mit allen dazu benötigten Angaben aus. Dieser wird dann automatisch an die zuständige Schule gesendet und nach der Bearbeitung direkt an die Abteilung der Schülerbeförderung weitergeleitet. Das handschriftliche Ausfüllen des Antrags entfällt. Somit sind alle Daten leserlich und auch die Bearbeitungsdauer ist deutlich verkürzt.

Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in Papierform im Sekretariat zu erhalten. Dies sollte jedoch nur genutzt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, den Antrag digital zu stellen.