edu:Berufsschule: Unterschied zwischen den Versionen
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#Bei längerer Erkrankung muss eine Benachrichtigung an die Klassenleitung erfolgen. | #Bei längerer Erkrankung muss eine Benachrichtigung an die Klassenleitung erfolgen. | ||
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+ | Der Antragstellende füllt auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schule-von-a-z/schuelerbefoerderung/ oder auf unserer Homepage den Grundantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten digital mit allen dazu benötigten Angaben aus. Dieser wird dann automatisch an die zuständige Schule gesendet und nach der Bearbeitung direkt an die Abteilung der Schülerbeförderung weitergeleitet. | ||
+ | Das handschriftliche Ausfüllen des Antrags entfällt. Somit sind alle Daten leserlich und auch die Bearbeitungsdauer ist deutlich verkürzt. | ||
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+ | Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in Papierform im Sekretariat zu erhalten. Dies sollte jedoch nur genutzt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, den Antrag digital zu stellen. |
Version vom 7. November 2022, 06:39 Uhr
1 Entschuldigung von Fehlzeiten und Beurlaubungen vom Berufsschulunterricht
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht am Berufsschulunterricht teilnehmen konnten oder eine Beurlaubung beantragen möchten, verwenden Sie dieses Formular: Unterrichtsversäumnisse Berufsschule
- Für alle Fehlzeiten ist ein Stempel des Ausbildungsbetriebes und die Unterschrift der Ausbilderin/ des Ausbilders nötig, d.h. die Kenntnisnahme durch den Ausbildungsbetrieb ist erforderlich.
- Entschuldigungsschreiben sind, für die Beschulung in der Teilzeitform spätestens zwei Wochen nach Ende der Fehlzeit und bei Blockbeschulung in der nächsten Unterrichtswoche bei der Klassenleitung abzugeben. Später eingereichte Entschuldigungen können nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt werden.
- Ist ein Fernbleiben vom Unterricht im Voraus abzusehen, so ist eine Beurlaubung bei der Klassenleitung mit o.g. Vordruck spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin zu beantragen.
- Bei längerer Erkrankung muss eine Benachrichtigung an die Klassenleitung erfolgen.
2 Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Der Antragstellende füllt auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schule-von-a-z/schuelerbefoerderung/ oder auf unserer Homepage den Grundantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten digital mit allen dazu benötigten Angaben aus. Dieser wird dann automatisch an die zuständige Schule gesendet und nach der Bearbeitung direkt an die Abteilung der Schülerbeförderung weitergeleitet. Das handschriftliche Ausfüllen des Antrags entfällt. Somit sind alle Daten leserlich und auch die Bearbeitungsdauer ist deutlich verkürzt.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in Papierform im Sekretariat zu erhalten. Dies sollte jedoch nur genutzt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, den Antrag digital zu stellen.