edu:Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Per Schulordnung und per gesondertem Schreiben in der Einschulungsmappe gilt: | ||
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+ | *Fehlzeiten sind am Tag des Eintritts vor Unterrichtsbeginn telefonisch, per MS Teams oder E-Mail mitzuteilen. | ||
+ | *[[Datei:edu:Anwesenheitskarte 02.png|mini]]Fehlzeiten sind auf der Rückseite der Anwesenheitskarten von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen SuS zu entschuldigen. Die SuS dürfen maximal an zwei Terminen pro Halbjahr aus persönlichen Gründen fehlen, die vorher mit der KL abzusprechen sind. | ||
+ | *Am dritten Tag nach dem Entstehungstag der Fehlzeit muss die Entschuldigung der KL per Anwesenheitskarte-Rückseite vorgelegt werden. Liegt sie nicht vor, ist es eine unentschuldigte Fehlzeit. | ||
+ | *SuS und Erziehungsberechtigte können die Anwesenheit/Fehlzeit ihrer Kinder jederzeit über die Karte ersehen. Missverständnisse bezüglich der Anwesenheit können durch das Handzeichen der unterrichtenden Lehrkraft geklärt werden.Es gilt die Beweisfunktion des Klassenbuchs. | ||
+ | *Kommt es zu Verhinderungen bei Leistungsnachweisen, in Form von Klassenarbeiten oder vereinbarten sonstigen Leistungen z.B. Präsentationen,ist ein ärztliches Attest zwingend vorzulegen. Ohne Attest werden keine Nachschreibe-/Nachholmöglichkeiten gewährt. | ||
+ | *Das Klassenbuch/Kursbuch/Klassenliste ist nach wie vor das Beweismittel und ist von daher ordnungsgemäß zu führen. | ||
+ | *Die KL sammeln einmal pro Woche die Anwesenheitskarten der vorherigen Woche ein, gleichen diese mit dem Klassenbuch ab, kontrollieren die Entschuldigungen auf der Rückseite, legen die Anwesenheitskarten in den dafür vorgesehenen Boxen ab und leiten ggf. das Mahnwesen mit den rechtskonformen Formularen aus dem GSD-Wiki ein. | ||
+ | *Die Abteilungsleitung überprüft stichprobenartig die Klassenbücher und Ablage der Anwesenheitskarten in den Boxen. | ||
+ | *Die Abteilungsleitung ist Ansprechpartner bei Fehlzeiten und dem Mahnwesen. | ||
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+ | (Diese Seite zum [[:Datei:edu:Unterrichtsversäumnisse_BÜA_I+II_Dokumentation.pdf|Ausdrucken]]) | ||
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+ | ==Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten== | ||
+ | Der Antragstellende füllt auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schule-von-a-z/schuelerbefoerderung/ oder auf unserer Homepage den Grundantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten digital mit allen dazu benötigten Angaben aus. Dieser wird dann automatisch an die zuständige Schule gesendet und nach der Bearbeitung direkt an die Abteilung der Schülerbeförderung weitergeleitet. | ||
+ | Das handschriftliche Ausfüllen des Antrags entfällt. Somit sind alle Daten leserlich und auch die Bearbeitungsdauer ist deutlich verkürzt. | ||
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+ | Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in Papierform im Sekretariat zu erhalten. Dies sollte jedoch nur genutzt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, den Antrag digital zu stellen. |
Aktuelle Version vom 4. September 2023, 06:41 Uhr
Herzlich Willkommen in der Schulform BÜA. Über den folgenden Link findest du unseren Einschulungsleitfaden. Hier sind viele wichtige Informationen hinterlegt.
1 Fehlzeitenmanagement BÜA Stufe I und Stufe II
Per Schulordnung und per gesondertem Schreiben in der Einschulungsmappe gilt:
- Alle Schüler*innen (SuS) der Abteilung IV führen Schulanwesenheitskarten. Diese werden von den Klassenleitungen (KL) einmal pro Woche ausgegeben. Alle unter-richtenden Lehrkräfte bestätigen die Anwesenheit der SuS am Ende der unterrichteten Doppelstunde per Handzeichen auf der Karte.
- Fehlzeiten sind am Tag des Eintritts vor Unterrichtsbeginn telefonisch, per MS Teams oder E-Mail mitzuteilen.
- Fehlzeiten sind auf der Rückseite der Anwesenheitskarten von den Erziehungsberechtigten oder den volljährigen SuS zu entschuldigen. Die SuS dürfen maximal an zwei Terminen pro Halbjahr aus persönlichen Gründen fehlen, die vorher mit der KL abzusprechen sind.
- Am dritten Tag nach dem Entstehungstag der Fehlzeit muss die Entschuldigung der KL per Anwesenheitskarte-Rückseite vorgelegt werden. Liegt sie nicht vor, ist es eine unentschuldigte Fehlzeit.
- SuS und Erziehungsberechtigte können die Anwesenheit/Fehlzeit ihrer Kinder jederzeit über die Karte ersehen. Missverständnisse bezüglich der Anwesenheit können durch das Handzeichen der unterrichtenden Lehrkraft geklärt werden.Es gilt die Beweisfunktion des Klassenbuchs.
- Kommt es zu Verhinderungen bei Leistungsnachweisen, in Form von Klassenarbeiten oder vereinbarten sonstigen Leistungen z.B. Präsentationen,ist ein ärztliches Attest zwingend vorzulegen. Ohne Attest werden keine Nachschreibe-/Nachholmöglichkeiten gewährt.
- Das Klassenbuch/Kursbuch/Klassenliste ist nach wie vor das Beweismittel und ist von daher ordnungsgemäß zu führen.
- Die KL sammeln einmal pro Woche die Anwesenheitskarten der vorherigen Woche ein, gleichen diese mit dem Klassenbuch ab, kontrollieren die Entschuldigungen auf der Rückseite, legen die Anwesenheitskarten in den dafür vorgesehenen Boxen ab und leiten ggf. das Mahnwesen mit den rechtskonformen Formularen aus dem GSD-Wiki ein.
- Die Abteilungsleitung überprüft stichprobenartig die Klassenbücher und Ablage der Anwesenheitskarten in den Boxen.
- Die Abteilungsleitung ist Ansprechpartner bei Fehlzeiten und dem Mahnwesen.
(Diese Seite zum Ausdrucken)
2 Antragstellung auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten
Der Antragstellende füllt auf der Webseite des Lahn-Dill-Kreises https://schulen.lahn-dill-kreis.de/schule-von-a-z/schuelerbefoerderung/ oder auf unserer Homepage den Grundantrag auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten digital mit allen dazu benötigten Angaben aus. Dieser wird dann automatisch an die zuständige Schule gesendet und nach der Bearbeitung direkt an die Abteilung der Schülerbeförderung weitergeleitet. Das handschriftliche Ausfüllen des Antrags entfällt. Somit sind alle Daten leserlich und auch die Bearbeitungsdauer ist deutlich verkürzt.
Natürlich besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in Papierform im Sekretariat zu erhalten. Dies sollte jedoch nur genutzt werden, wenn keine Möglichkeit besteht, den Antrag digital zu stellen.