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Mit dem naturpädagogischen Bereich im Bildungsbereich „Natur- und Erlebnispädagogik“ werden ökologische Aspekte aufgegriffen und für ausgesuchte Zielgruppen pädagogisch umgesetzt. Dabei soll die Beziehung der Lebewesen untereinander für die Erziehungsarbeit erfahrbar und begreifbar werden.
 
Mit dem naturpädagogischen Bereich im Bildungsbereich „Natur- und Erlebnispädagogik“ werden ökologische Aspekte aufgegriffen und für ausgesuchte Zielgruppen pädagogisch umgesetzt. Dabei soll die Beziehung der Lebewesen untereinander für die Erziehungsarbeit erfahrbar und begreifbar werden.
  

Version vom 4. September 2019, 12:50 Uhr

1 Vorwort

Liebe Studierende,

wir freuen uns Sie in unserer Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik begrüßen zu dürfen.

Zu Beginn der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher werden Sie sicherlich viele Fragen über die Anforderungen und den Verlauf der insgesamt 3-jährigen Ausbildung haben. Mit dieser Informationsbroschüre möchten wir Ihnen die wichtigsten Rahmenbedingungen und unser Selbstverständnis transparent machen.

Im Folgenden finden Sie überwiegend Anforderungen und Zielsetzungen, die an Sie gerichtet sind.

Es geht aber hierbei immer auch um einen Entwicklungsprozess, den wir mit Ihnen gemeinsam durchlaufen. Wir möchten Sie auf Ihrem Weg begleiten, nicht nur in der Funktion als Lehrende und Lernbegleiter, sondern uns ist daran gelegen, Sie dabei zu unterstützen, den für sich individuellen Weg zum eigenständigen Lernen und Verstehen zu finden.

Sie werden während Ihrer Ausbildung Schule anders erfahren und erleben als dies vermutlich bisher der Fall war, denn wir sehen unsere Funktion als die von Lernbegleitern und Förderer zur Entwicklung einer individuellen Erzieherpersönlichkeit.

"Zusammenkommen ist ein Beginn,

Zusammenbleiben ein Fortschritt,
Zusammenarbeiten ein Erfolg." (Henry Ford)


In diesem Sinne.


Wir freuen uns auf eine Ausbildungszeit, in der wir uns gegenseitig inspirieren werden.


Stellvertretend für das Kollegium


top|Image:Bild1.pngDatei:Bild 1.png

Dr. Karl-Heinz DentlerManuela Bangert

(Abteilungsleiter, Abt. VI)(Koordinatorin der FSP)

2 Leitsätze

Hier finden Sie die Leitsätze, die unsere Haltung und das Miteinander prägen – auf der Basis des Anforderungsprofils für Erzieher/innen. Sie wurden in Zusammenarbeit mit der sozialpädagogischen Praxis entwickelt.

  • Die Studierenden nehmen sich selbst und ihre Außenwelt umfassend wahr, reagieren offen und flexibel auf neue Situationen und gesellschaftliche Entwicklungen und vertreten angemessen ihre eigene Sichtweise.
  • Die Studierenden unterstützen und ermöglichen ihre Entwicklung zu einer Persönlichkeit, die anderen wertschätzend, akzeptierend und authentisch begegnet, fremde Lebenswelten aushält und damit umgeht, das eigene Handeln reflektiert um ihre Wirkung auf andere einschätzen zu können.
  • Die Studierenden verfügen über fachbezogene Grundlagen der Sozial-, Geistes- und Naturwissenschaften, über Handlungs- und Methodenkompetenzen sowie über verschiedene Formen der Bewegungs-, Ausdrucks-, Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit.
  • Die Studierenden erkennen die Beziehungsarbeit als wichtigen Teil der professionellen sozialpädagogischen Arbeit. Sie können Kindern und Jugendlichen das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten vermitteln, mit Kränkungen und Widersprüchen umgehen, sich trotz aller Unsicherheiten optimistisch auf die Zukunft einstellen und Verantwortung für sich übernehmen.
  • Die Studierenden entwickeln, auf der Basis unterschiedlicher pädagogischer Konzepte, eigene pädagogische Zielvorstellungen, die sich an den jeweiligen Fähigkeiten, Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen orientieren. Die Studierenden beherrschen selbstorganisiertes Lernen, sie sind im Team koopera-tionsfähig und im Rahmen der Lernfeldarbeit und Lernarrangements pünktlich und durchgehend anwesend.

3 Allgemeine Informationen für Studierende

Vorbemerkung

  • Die 2-jährige Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, sieht für ihre Schüler den Titel Studierende vor. Dies bedeutet für Studierende und Lehrkräfte ein bestimmtes Rollenverhalten. Die Lehrkräfte verstehen sich als Lernbegleiter und als Impulsgeber für das eigenverantwortliche Lernen der Studierenden.
  • Die Lehrkräfte geben zwar, gestützt auf die Lehrpläne, bestimmte Inhalte vor, die Studierenden haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb der Lernsituationen und Lernarrangements eigene Schwerpunkte zu setzen und auch eigene Themen einzubringen und somit den eigenen Lernprozess mit zu gestalten.
  • Lerninhalte und Lernformen sind in diesem Sinne wechselseitig. Aus den Impulsen, Interessen und den Arbeiten der Studierenden entstehen neue Themen und Erkenntnisse, für sich selbst aber auch für alle anderen dieser Gemeinschaft.
  • Daraus ergibt sich: Lehrkräfte und Studierende nehmen ihre Aufgaben in klassischen Unterrichtsformen, den eigenen Lernzeiten in der Schule, aber auch in Eigenregie zu Hause sehr ernst und erledigen ihre Aufgaben gewissenhaft und im Interesse ihres eigenen Lernens und im Interesse der Klassengemeinschaft.
  • Wir sind alle als eine Gemeinschaft für die nächsten zwei Jahre an diesem wichtigen Lernprozess beteiligt und müssen als Erwachsene eine Form finden, mit gegenseitigem Respekt und Wertschätzung miteinander umzugehen. Es geht darum, eine Haltung zu entwickeln, die jedem einzelnen und der gesamten Gruppe Wachstum und Lernzugewinn ermöglicht.

Nicht zuletzt für Ihre zukünftige Arbeit im Beruf als Erzieher/in soll die Ausbildung Sie befähigen, selbstorganisiert zu lernen und verantwortungsbewusst mit der gegebenen Zeit, den vorhandenen Ressourcen und dem eigenen Arbeitsverhalten umzugehen.

4 Kompetenzen sozialpädagogischer Fachkräfte

Die Erzieher/innenausbildung sehen wir, aufgrund der steigenden und sich fortwährend verändernden Anforderungen an die sozialpädagogischen Fachkräfte, zunehmend als Basisausbildung zum Erwerb grundlegender Kompetenzen.

Kompetenzen spiegeln die grundlegenden Handlungsanforderungen wider, denen die Studierenden nach Abschluss ihrer Ausbildung gerecht werden müssen. Hierbei spielen nicht nur kognitive Wissensinhalte, Fähigkeiten und Fertigkeiten eine Rolle, sondern auch ihre Verknüpfung mit Einstellungen, Werten und Motiven.

Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Menschen mit Behinderung zu erziehen, zu bilden und zu betreuen erfordert Fachkräfte,

  • die das Kind und den Jugendlichen in seiner Personalität und Subjektstellung sehen,
  • die Kompetenzen, Entwicklungsmöglichkeiten und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in den verschiedenen Altersgruppen erkennen und entsprechende pädagogische Angebote planen, durchführen, dokumentieren und auswerten können,
  • die als Person über ein hohes pädagogisches Ethos, menschliche Integrität sowie gute soziale und persönliche Kompetenzen und Handlungsstrategien zur Gestaltung der Gruppensituation verfügen,
  • die im Team kooperationsfähig sind,
  • die aufgrund didaktisch-methodischer Fähigkeiten die Chancen von ganzheitlichem und an den Lebensrealitäten der Kinder und Jugendlichen orientiertem Lernen erkennen und nutzen können,
  • die in der Lage sind sich im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen wie auch mit Erwachsenen einzufühlen, sich selbst zu behaupten und Vermittlungs- und Aushandlungsprozesse zu organisieren,
  • die als Rüstzeug für die Erfüllung der familienergänzenden und -unterstützenden Funktion über entsprechende Kommunikationsfähigkeit verfügen,
  • die aufgrund ihrer Kenntnisse von sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhängen die Lage von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern erfassen und Unterstützung in Konfliktsituationen leisten können,
  • die Kooperationsstrukturen mit anderen Einrichtungen im Gemeinwesen entwickeln und aufrecht erhalten können,
  • die in der Lage sind betriebswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen sowie den Anforderungen einer zunehmenden Wettbewerbssituation der Einrichtungen und Dienste und einer stärkeren Dienstleistungsorientierung zu entsprechen.
(aus: Lehrplan für die Fachschule für Sozialwesen in Hessen)

5 Zusammenarbeit mit der Praxis

Für die Qualität in der Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher ist ein enger Theorie-Praxis-Bezug unerlässlich. Das Zusammenwirken der Schule mit den beteiligten Partnern der sozialpädagogischen Praxis ist für das Gelingen der Ausbildung von zentraler Bedeutung.


Für ein ganzheitliches Erleben und Lernen sind Praxiserkundungen unerlässlich

  • Hospitationen in unterschiedlichen Einrichtungen der sozialpädagogischen Praxis, d.h. über die geforderten Praktika hinaus finden auch selbstorganisierte Hospitationen und Studienfahrten sowie Praxisprojekte mit und in sozialpädagogischen Einrichtungen statt.
  • Lernen mit der Klientel
  • Natur als Lernort

Folgende Intentionen sind uns dabei besonders wichtig:

  • Selbsterfahrung und Persönlichkeitsentwicklung
  • Kennenlernen und Erleben eines breiten Spektrums konzeptioneller Erziehungsarbeit

6 Lernbereiche

Aufgabenfelder

  1. Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln
  2. Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten
  3. Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern
  4. Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten
  5. Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen
  6. Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren

Die Aufgabenfelder (AF) sind durch Bildungsbereiche erweitert:

AF 1: Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln:

  • Demokratie und Politik

AF 2: Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten:

  • Emotionalität, soziale Beziehungen und Konflikte

AF 3: Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern:

  • Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur
  • Religionen, Weltanschauungen und Wertorientierung

AF 4: Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten:

  • Gesundheit, Umwelt Lebenspraxis
  • Bewegung, Tanz, Musik
  • Kreatives Gestalten und Ästhetik
  • Spiel
  • Mediennutzung, Literacy, Kinder- und Jugendliteratur
  • Mathematik, Naturwissenschaften und Technik

Die Bildungsbereiche sind den Aufgabenfeldern zugeordnet, die in enger Beziehung zu den dort beschriebenen Kompetenzen stehen und die Grundlage für die Bildungsbereiche sind. Mit der Zuordnung eines Bildungsbereiches zu einem Aufgabenfeld wird eine Koordinierungsaufgabe, keine Alleinzuständigkeit begründet. Die Absprache über die Vermittlung und den Erwerb des Wissens, der Inhalte und der Fertigkeiten der Bildungsbereiche ist Aufgabe des lerngruppenbezogenen Teams.

Nachfolgende Ausbildungsmaßnahmen befördern diesen Prozess:

„Begleitend zur zentralen personalen Entwicklungsaufgabe der Studierenden hin zum eigenverantwortlichen Erwerb sozialpädagogischer Handlungskompetenz stehen die Lehrkräfte als professionelle, methodengeleitete individuelle Beraterinnen und Berater zur Verfügung (Coaching)

Das Coaching in der Fachschule für Sozialpädagogik erfolgt zielorientiert, ressourcenorientiert und lösungsorientiert auf den Lernebenen: Anpassungslernen, Veränderungslernen und Prozesslernen im Sinne einer „Hilfe zur Selbsthilfe“

Im Zusammenhang mit Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Praktika, insbesondere beim Berufspraktikum, steht, im Sinne einer Ermöglichungsdidaktik, die persönliche Auseinandersetzung mit den Erfahrungen der Studierenden an der Stelle extensiver Wissensvermittlung. Die damit verbundene Änderung der Lehrerrolle ist schulorganisatorisch zu ermöglichen.“[1]


Weitere Informationen zur konkreten Aufgabenfeldarbeit erhalten Sie an den Aufgabenfeldtagen.


Informationen zu Aufgabenfeld 4, Sozialpädagogische Bildungsarbeit in den Bildungsbereichen professionell gestalten

Ziele

Erzieherinnen und Erzieher arbeiten auf der Grundlage eines fachwissenschaftlich vertieften Verständnisses der Entwicklungs- und Bildungsprozesse ihrer Adressaten. Sie nehmen Kinder, Jugendliche und Erwachsene als Akteure ihrer Entwicklung wahr, sind in der Lage, gezielt zu beobachten und sie pädagogisch zu verstehen. Mit Bezug darauf werden – entsprechend des Bildungs- und Erziehungsplanes – Selbstbildungs- und Bildungsprozesse in den Bildungsbereichen angeregt, unterstützt und gefördert.

Bildungsbereiche und Bildungsschwerpunkte in der Unterstufe:

Wir haben die sechs Bildungsbereiche in drei Bildungsschwerpunkte zusammengefasst.

Diese drei Bildungsschwerpunkte werden mit zehn Stunden Praxis plus vier Stunden Theorie in Trimestern -neun Schulwochen- unterrichtet.

Überblick Bildungsschwerpunkte im Schuljahr 2019-2020

Bildungsschwerpunkt Bildungsbereiche
1 Mathematik / Naturwissenschaften /Technik

Spiel

2 Kreatives Gestalten / Ästhetik


Literacy / Kinder- und Jugendliteratur / Mediennutzung

3 Bewegung

Musik / Tanz


Gesundheit / Umwelt / Lebenspraxis

Bildungsschwerpunkte im Schuljahr 2019-2020 in Trimestern

Bildungs-

schwerpunkt

10 Std. Praxis 1. Trimester 26.08.-08.11.19 2. Trimester 13.01-13.03.20 3. Trimester 16.03-05.06.20
1 Lohaus / Jung SA SB SC
2 Zindler-Greeb / Huttel SB SC SA
3 Strycker / Schröter SC SA SB

Theorieunterricht Aufgabenfeld 4 ist in die Aufgabenfeldtage integriert!

SA SB SC
4 Std. Theorie Dietrich-Deyer Bangert Hartmann

Dokumentation

Die Studierenden führen ein Portfolio[2].

Leistungsbewertung

  1. Die Studierenden erhalten in jedem Trimester eine Leistungsbewertung in dem jeweiligen Bildungsschwerpunkt.
  2. Im Theorieunterricht erfolgt ebenfalls eine Leistungsbewertung.Nähre Informationen erhalten Sie dazu von Ihrem betreuenden Aufgabenfeldteam.
  3. Am Ende der Unterstufe erhalten die Studierenden eine Gesamtnote im Aufgabenfeld 4 (Theorie und Praxis)

In der Oberstufe werden die Bildungsbereiche des AF 4 fortgesetzt.

7 Bildungsbereich Wahl im Rahmen des Aufgabenfeldes 4 in der Oberstufe

Am Ende der Unterstufe haben Sie die Möglichkeit sich im Rahmen des Aufgabenfeldes 4(AF4 / 8 Stunden pro Woche) für die Oberstufe in einen Bildungsbereich einzuwählen. Bei der Einwahl stehen folgende Bildungsbereiche zur Verfügung:

edu:Grafik Konzept Schwerp FSP.png
  • Natur und Erlebnispädagogik /Ökologie
  • Darstellendes Spiel / Musik
  • Gestaltung / Spiel

Bei der Wahl Ihres Bildungsbereiches im AF 4 nehmen Sie eine Kategorisierung von 1 bis 3 vor (1. Wahl, 2. Wahl. 3. Wahl), da die Fächer klassenübergreifend jeweils zu ca. 30 % belegt werden müssen. Wir versuchen Ihren Interessen entgegenzukommen; es kann aber durchaus sein, dass bei einer überproportionalen Belegung eines Bereiches nicht bei allen die 1. Wahl berücksichtigt werden kann und Sie somit den 2. Wahlbereich belegen.

Im Folgenden erfahren Sie etwas über die Inhalte, die in den Bildungsbereichen vermittelt werden.

8 Natur- und Erlebnispädagogik

Mit dem naturpädagogischen Bereich im Bildungsbereich „Natur- und Erlebnispädagogik“ werden ökologische Aspekte aufgegriffen und für ausgesuchte Zielgruppen pädagogisch umgesetzt. Dabei soll die Beziehung der Lebewesen untereinander für die Erziehungsarbeit erfahrbar und begreifbar werden.

Hierzu werden nach Absprache Projekte zu verschiedenen Themen mit unterschiedlicher Klientel durchgeführt und ausgewertet. Freude an der Natur und wetterfeste Kleidung sind dabei eine Grundvoraussetzung.

Die Projekte können sich inhaltlich auf den Unterricht in Ökologie beziehen oder aus weiteren ökologischen Themenfeldern gewählt werden. Ziel ist es, eigenständig naturpädagogische Projekte zu planen, zu bewerben, mit Klientel umzusetzen und zu evaluieren.

Die Projekte sollen zudem auch außerhalb unserer Schule in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Region stattfinden.

Auf der Grundlage eines guten ökologischen und pädagogischen Standards kann z.B. in Kooperation mit einem Waldkindergarten die Natur eines Bachabschnittes untersucht werden, es könnte ein Projekt mit Grundschulkindern zu (…) durchgeführt werden oder, oder, oder.

Natur- und erlebnispädagogische Aspekte können dazu auch an vielen Stellen gewinnbringend miteinander verzahnt werden. Diese Verknüpfungsmöglichkeiten festzustellen gehört ebenfalls zum Aufgabengebiet des Bildungsbereiches.

9 Darstellendes Spiel / Musik

In unserer Ausbildung erwartet Sie eine stark prozessorientierte Arbeit mit vielen praktischen Übungen, die in der Regel ihren Abschluss in der Präsentation einer Produktion findet.

Projektorientiert möchten wir mit Ihnen ein Theaterstück, Singspiel oder ein Musical entwickeln und vor Theaterinteressierten auf die Bühne bringen. Ebenso kann es auch sein, dass wir bei einer Vernissage mitwirken und Sie eine Eröffnung mit gestalten. Die Möglichkeiten sind hier vielfältig.

Unsere Intention ist es, Ihnen Impulse zu geben, die es Ihnen ermöglichen, Inhalte darstellerisch und musikalisch umzusetzen.

Es geht in diesem Bildungsbereich um die Vermittlung von Grundlagen des Theaterwissens. Sie sollen sich selbst anders erleben, mit dem eigenen Körper experimentieren und ein ausdrucksstarkes Produkt präsentieren. Damit schulen Sie Ihre Wahrnehmung und den Selbstausdruck. Wir wünschen uns von Ihnen Spiellust, Kreativität und Mut, sich auf experimentelle Erfahrungen einzulassen. Dies kommt Ihnen anschließend auch in anderen Aufgabenfeldern zu Gute, da ein sicheres Auftreten vor Gruppen leichter fällt.

Sie arbeiten intensiv an und mit Ihrer Sprech- und Singstimme. Sie verknüpfen Musik und Darstellung mit Bewegung und vertiefen Ihre Fähigkeiten und Fertigkeiten an Instrumenten. Die Weiterentwicklung der Teamfähigkeit bei der zuverlässigen Mitwirkung in einem Ensemble hat einen besonderen Stellenwert.

Das selbstständige Planen, Durchführen und Reflektieren von Projekten in Bezug auf Ihre spätere sozialpädagogische Tätigkeit wird geübt. Der Begriff der projektorientierten Arbeit wird theoretisch erschlossen und dessen berufliche Relevanz erörtert.

In Ihrem späteren sozialpädagogischen Arbeitsfeld steht die Kommunikation im Zentrum einer professionellen Arbeit, um z.B. neue Lernsituationen zu schaffen, Begegnungen zu ermöglichen, den Alltag zu gestalten, Probleme und Konflikte zu lösen und Absprachen zu treffen.

10 Gestaltung / Spiel

Spiel und Gestalten sind die Arbeit des Kindes. Der/die Erzieher/in hilft und unterstützt das Kind bei dieser Arbeit. Deshalb muss der/die Erzieher/in Handlungsmöglichkeiten, Kompetenzen und Handwerkszeug dafür erlernen.

Eigene Spiel- und Gestaltungsfreude ist daher unerlässlich. Wir arbeiten mit unterschiedlichen Materialien und Methoden, z.B. dem kreativen Umgang mit Sprache, Elementen aus dem darstellenden Spiel, Gestaltung von Datei:Grafik 8.pngFlächen, Skulpturen, museumspädagogischen Konzepten, etc.

Diese verknüpfen wir an vielen Stellen miteinander, z. B. bei unserem alle zwei Jahre stattfindenden Theaterprojekt, oder auch in anderen kleinen Projekten. Hierbei gehen wir auch auf die Wünsche und Anregungen der Studierenden ein. Bei all unseren Projekten berücksichtigen wir unterschiedliche Alters- und Zielgruppen.

Neben der fachspezifischen Unterstützung beim Aufbau eines Repertoires zur Gestaltung von Aktivitäten und Projekten sollen die Studierenden verschiedene Gestaltungsformen und Ausdrucksmittel kennen lernen und erproben. Gemeinsam sollen Ideen für die Angebote entwickelt und erprobt, Projekte für verschiedene Zielgruppen erarbeitet und durchgeführt werden.

Die Studierenden sollen sich während der Auseinandersetzung in diesem Bildungsbereich neben fachspezifischen Kenntnissen grundlegende Techniken und Vorgehensweisen aneignen, die zur Gestaltung der sozialpädagogischen Arbeit eingesetzt werden können.


11 Portfolio-Arbeit

Im Rahmen der Aufgabenfeldtage führen Sie regelmäßig ein Portfolio. Dieses besteht aus verschiedenen Aufgabenstellungen und Arbeitsmaterialien:

Daueraufgaben: sind Arbeitsaufträge, die selbständig bereits zu Beginn der Ausbildung begonnen werden zu bearbeiten und dann stetig weiterentwickelt werden und damit persönliche Entwicklungen in bestimmten Bereichen/Haltungen/Sichtweisen dokumentieren

SMART-Ziel-Bögen: werden vor jeder Lernsituation/Lernarrangement und größerem Arbeitsauftrag/ Ausarbeitung mit eigenen Zielen ausgefüllt

Tagesziel-Bögen: werden während jeder Lernsituation oder Lernarrangement und während jedes größeren Arbeitsauftrages / Ausarbeitung mit eigenen Zielen für den jeweiligen Aufgabenfeld-Tag ausgefüllt

Reflexionsbögen: hier wird nach jeder Lernsituation / Lernarrangement und größerem Arbeitsauftrag / Ausarbeitung die eigene zurückliegende Arbeit schriftlich reflektiert

Abschlusslernbericht: hier wird nach jeder Lernsituation / Lernarrangement und größerem Arbeitsauftrag / Ausarbeitung die eigene zurückliegende Arbeit schriftlich bewertet

Diese Bögen werden Ihnen die Strukturierung Ihrer eigenen Arbeit erleichtern und es wird Ihnen ermöglicht eigene Lernfortschritte zu erkennen. Sie werden darüber erfahren wie Sie Ihre Lern- und Arbeitstechniken und damit Ihre eigene Arbeit zunehmend besser gestalten können.

Das Portfolio wird zur Benotung im Aufgabenfeld 1 (AF1) herangezogen und dient Ihnen und den Klassenlehrer-Teams als Basis für das Mentoring.


12 Leistungsnachweise

  • Im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt sind in allen Aufgabenfeldern, Vertiefungsbereichen- und Wahlfächern, mit Ausnahme des Aufgabenfeldes 4, je zwei schriftliche Leistungsnachweise (Klassenarbeit, Hausarbeit, etc.) zu erbringen. Im Aufgabenfeld 4 wird im ersten Ausbildungsabschnitt jeweils ein schriftlicher oder praktischer Leistungsnachweis gefordert und bewertet, im zweiten Ausbildungsabschnitt sind zwei fächerübergreifende schriftliche, praktische oder kombinierte Nachweise zu erbringen.
  • Mit mindestens der gleichen Gewichtung werden die anderen unterrichtlichen Leistungen (mündliche Beteiligung, Hausaufgaben, Protokolle, besondere Tätigkeiten) bewertet.
  • Im dritten Ausbildungsabschnitt (Berufspraktikum) sind zwei Kurzberichte über die fachpraktische Ausbildung und eine Facharbeit über ein aus der fachpraktischen Ausbildung erwachsenes Thema anzufertigen.


13 Rahmenstundentafel

Wochenstunden je Ausbildungsabschnitt

Stunden
Unterricht 1.AB* 2.AB* 3.AB
Deutsch 80 80 Berufspraktikum

Angeleitete und zunehmend selbstverantwortliche Tätigkeit in der Praxis (12 Monate)

Vertiefender Begleitunterricht, Praxisberatung im Rahmen der Mentorenstunden, Kollegiale Beratung

(160 Stunden)

Englisch 80 80
Religion / Ethik 80 -
Aufgabenfelder (inklusive Bildungsbereiche)
1) Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln 80 80
2) Pädagogische Beziehungen gestalten und mit Gruppen pädagogisch arbeiten 120 120
3) Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern 80 160
4) Sozialpädagogische Bildungsarbeit in Bildungsbereichen professionell gestalten 560 320 ***
5) Erziehungs- und Bildungspartnerschaften mit Eltern und Bezugspersonen gestalten sowie Übergänge unterstützen 80 --
6) Institution und Team entwickeln sowie in Netzwerken kooperieren -- 80
Mentorenstunden (z.B. Portfolioarbeit, Coaching, Begleitung der Kleingruppenarbeit, Kasuistik, Praxisreflexion) 80 80
Vertiefungsbereich **

Die Studierenden Wählen je einen Bereich aus Gruppe A und Gruppe B.

Gruppe A:

  • Sozialpädagogische Arbeit im Elementarbereich (U2 Einrichtungen, Kita)
  • Sozialpädagogische Arbeit im außerschulischen und schulischen Bereich Sozialpädagogische Arbeit in der Erziehungshilfe
  • Sozialpädagogische Arbeit in heilpädagogischen Einrichtungen / mit Menschen mit Beeinträchtigungen

Gruppe B:

  • interkultureller Bereich
  • Salutogenese (u.a. Sexualpädagogik, Resilienz)
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung (Umwelt, Ökologie, Lebensgestaltung)
  • Sozialmanagement (Qualitätsmanagement, Sozialraumorientierung, Budgetierung)
-- 240
Summen 1240 1240


* Die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die Ausbildungsabschnitte regelt die Schulformkonferenz in eigener Verantwortung.

** Eine regionalbedingte Schwerpunktsetzung ist möglich

*** Medienpädagogische Projektarbeit

14 Leistungsbeurteilung

Grundsätzliches

  • Schwerwiegende Fehler in der Sprache oder der äußeren Form schriftlicher Arbeiten werden bei der Leistungsbeurteilung angemessen berücksichtigt.
  • Bei der Beurteilung anderer unterrichtlicher Leistungen werden vor allem die Regelmäßigkeit der aktiven Beteiligung am Unterricht und die Förderlichkeit der Beiträge für das Unterrichtsthema bewertet. Ebenso fließen die kontinuierliche Mitarbeit in den Gruppen an den AF Tagen sowie das regelmäßige Führen des Portfolios in die Beurteilung ein.
  • Zeugnisse werden am Ende des 1. und 2. Ausbildungsabschnittes erteilt. Halbjahreszeugnisse werden nicht erteilt.
  • Leistungen werden gemäß des IHK-Zensurenschlüssels wie folgt in Punkten bzw. Noten beurteilt:
100 – 92 = 1;91 – 81 = 2;80 – 67 = 3;66 – 50 = 4;49 – 30 = 5;29 – 0 = 6

14.1 Anforderungen an eine schriftliche Ausarbeitung

  • Seitenränder 2-2,5 cm an jeder Seite; 3 cm rechts
  • Schriftgröße bei Times New Roman 12 oder Schriftgröße bei Arial 11
  • Zeilenabstand 1,5-fach
  • Blocksatz möglichst mit Silbentrennung
  • Gliederungsteile:
    • Deckblatt mit allen nötigen Informationen s. Vorlage Portfolio
    • Inhaltsverzeichnis
    • Einleitung
    • Hauptteil
    • Schluss
    • Literaturverzeichnis
    • Ggf. Anhang (Bilder, Diagramme, o.ä.)
  • Die Mindest- und Maximalseitenanzahl (ab Einleitung bis Schluss) muss eingehalten werden
  • Zitieren: über Fußnoten oder das Harvard-System, d.h. im Fließtext in Klammern (vgl. Autor Jahr, Seite) Bsp.: (vgl. Dollhausen & Mickler 2012, 66) oder Internetangaben (vgl. url/ Link) Bsp.:


(vgl.http://www.gew.de/Binaries/Binary34578/AbschlussWeichenstellungen_2004.pdf S. 12) * Es wird erwartet, dass genutzte Quellen und Informationen ordnungsgemäß kenntlich gemacht werden. Verstöße werden als Täuschungsversuch angesehen!

Allgemeine Informationen zu den einzelnen Gliederungsteilen

Titelblatt als „Visitenkarte“ der Arbeit sollte Folgendes enthalten:

Vor- und Nachname des Autors, Schule, Ausbildungsgang, Titel, Abgabedatum und Lehrkraft. Werden Bilder verwendet, muss die Quelle auch im Quellenverzeichnis deutlich werden.

Inhaltsverzeichnis:

Die Aufgliederung der Ausarbeitung soll klar erkennbar sein, auch erste Inhalte. Außerdem sind die Kapitelnummern und Seitenzahlen aufzuführen. Wie Sie dies z.B. automatisch über Word generieren können, erfahren Sie in den Einführungswochen.

Einleitung:

In der Einleitung soll die Zielsetzung der Arbeit (z.B. Beschreibung eines spezifischen pädagogischen Konzeptes wie Montessori) beschrieben, ihre Einordnung in einen übergeordneten Kontext hergestellt und die Bedeutung des Themas erörtert werden. Die Einleitung ist der „Aufhänger“ für die Arbeit: z.B. Aktualität des Konzeptes, ist es in der Region vertreten oder nicht, mit der eigenen Ausbildung verknüpfen etc… Ein kurzer Überblick über Aufbau und Argumentationsfolge sollte sich anschließen.

Anmerkung: Bei Bearbeitung einer Fragestellung: Hier wird die Fragestellung, die sich bereits im Titel spiegelt und den „roten Faden“ durch die Arbeit bildet, konkretisiert und näher erläutert.

Hauptteil:

Im Hauptteil müssen alle Punkte der jeweiligen Aufgabenstellung für den schriftlichen Teil enthalten sein.

Anmerkung: Der Hauptteil muss der in der Gliederung und Einleitung festgelegten Vorgehensweise inhaltlich und umfangsmäßig entsprechen. D.h. der „rote Faden“ sollte stets erkennbar sein (Welche zentrale Fragestellung soll wie warum beantwortet werden? Welches Thema wird wie warum bearbeitet?). Die behandelten Sachverhalte, die Darlegung der Argumentation und die in der Arbeit gezogenen Schlussfolgerungen müssen logisch und nachvollziehbar sein und stets begründet werden.

Schluss:

Die Überschrift sollte deutlich machen was der Schluss beinhaltet (z.B. Fazit, Zusammenfassung und Ausblick). Er enthält sowohl eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte sowie eine Auswertung der gewonnenen Erkenntnisse, als auch einen Ausblick bzgl. noch offener Fragen sowie mögliche Folgefragen. Der Arbeitsprozess wird reflektiert.

Literaturverzeichnis:

Das Literaturverzeichnis muss eine alphabetische Auflistung jeglicher verwendeter Literatur, auch Internetseiten etc. enthalten. Diese sollte dem Anspruch von Wissenschaftlichkeit (KEIN Wikipedia oder die Homepage der BILD Zeitung) und Aktualität gerecht werden.

14.2 Anforderungen und mögliche Beurteilungskriterien

Kriterien Punkte
F

O

R

M


25%

Deckblatt: Enthält das Deckblatt alle wichtigen Informationen (Vor- und Nachname des Autors, Schule, Ausbildungsgang, Titel, Abgabedatum und Lehrkraft)? 2
Gliederung: Gibt es ein Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben? Gibt das Inhaltsverzeichnis einen Überblick über die Inhalte der Arbeit? 3
Schriftbild: Ist das Schriftbild in einer einheitlichen und üblichen Form (d.h. 1,5 zeilig, Rand: oben, unten, rechts (2- 2,5 an jeder Seite, 3 rechts): ist der Text mit Absätzen unterteilt?

3

Rechtschreibung: 4
Sprache (Stil und Ausdruck) 4
Einheitliche Zitierweise, Quellenangaben und Verweise (Fußnoten oder „amerikanisches System“) 5
Literaturverzeichnis: Ist das Literaturverzeichnis und jede einzelne Literaturangabe vollständig und korrekt? 4
Länge der Hausarbeit: wie vereinbart, Punktabzug pro fehlender/ mehr Seite: - 4

I

N

H

A

L

T

75%

Einleitung:

Wird die Wahl des Themas begründet (Problemaufriss; „Aufhänger“ für die Arbeit),

Wird das Ziel der Arbeit dargestellt?

Wird Überblick über den Aufbau der Arbeit dargestellt?

13

Hauptteil(e) der Arbeit:

Wird die Fragestellung/ Ziel der Arbeit bearbeitet?

A) Entfaltung eines Argumentations- und Themenzusammenhangs:

Wird die Fragestellung unter Zuhilfenahme von korrekten Definitionen (Theorien, Konzepten, Gesetzestexten oder empirischen Forschungsergebnissen) sinnvoll und aufeinander aufbauend bearbeitet?

oder

B) Praxis- bzw. Projektdokumentation:

Wird in der Hausarbeit eine durchgeführte Praxiserkundung oder ein pädagogisches Projekt dargestellt und mit Hilfe theoretischer Positionen reflektiert?

Bezieht der / die Autor/in den Inhalt auf eigene Beispiele, Erfahrungen, Argumente oder andere (über)fachliche Zusammenhänge aus dem Unterricht?

Ist der allgemeine Argumentationsgang der Arbeit logisch aufgebaut, begründet und nachvollziehbar? Wird ein roter Faden gewahrt (Verbindungen zwischen den einzelnen Kapiteln, Rückbezug auf die Fragestellung bzw. auf das Ziel der Arbeit etc.)

47

Schluss:

Wird das Ergebnis der Arbeit in einer ergebnissichernden Zusammenfassung und im Hinblick auf das zu bearbeitende Ziel / Fragestellung dargestellt?

Wird der eigene Arbeitsprozess reflektiert

Werden Konsequenzen hinsichtlich des eigenen pädagogischen Handelns, institutioneller Bedingungen oder gesellschaftlicher Verhältnissegezogen oder ein bzw. mehrere Lösungswege oder offene Aspekte des erörterten Problems aufgezeigt (Originalität, Kreativität)?

15

Erreichte Punktzahl: 100


14.3 Präsentationskriterien

(1) Vortragsweise (20 Pkt.)

Komm. Kompetenzen/

Auftreten

-Sprechtempo, Stimmlage, Betonung,

-Sicherheit im Auftreten;

-Begeisterungsfähigkeit ---

-Adressatenorientierung

-Eigenständigkeit

-Verständlichkeit

-Erklärungsqualität

Bei GA: Kooperation untereinander; Erkennbare Zu-/ Mitarbeit in der Gruppe

Beispiele +


-Passender Einsatz von Gestik und Mimik,

-Betonter, freier und flüssiger Vortrag mit kurzen Pausen,

-Hörer werden angesprochen,

-Blickkontakt zu allen,

-Vortrag weckt Interesse,

-überzeugende Erklärungen, -souveräne und sachlich fundierte Reaktion bei Nachfragen,

-Zuhörer werden einbezogen

- Etc….

Beispiele –


-Monoton, stur oder stockend abgelesen;

-zu schnell oder zu langsam vorgetragen,

-Vortragende/r wirkt teilnahmslos oder unsicher, -weitschweifige oder umständliche Erklärungen;

-alltagssprachliche Darstellung;

-Irritation bei Nachfragen; ----Blackouts

- Etc…

(2) Inhalt (60 Pkt.)

-Gliederung und Aufbau

-Fachkompetenz (Grad der Einarbeitung in Sachgebiet, fundiertes (über-)fachliches Wissen, wichtige Fremdwörter /Definitionen); Sacherschließung, ---------

-Informationsgehalt

-Selbständigkeit

-Originalität

-Inhaltlich adäquates Eingehen auf Nachfragen -Quellenangabe und Quellenauswahl

Beispiele +


-Gliederung wird erläutert und eingehalten;

-Zuhörer werden abgeholt und durch die Präsentation geführt, roter Faden ist erkennbar, -Beschreiben, Begründen und Argumentieren des Inhalts; eigenständige und kritische Aufarbeitung des Inhalts wird erkennbar;

-Fremdwörter werden definiert und benutzt,

-eigene Meinung wird deutlich und kann begründet werden; Diskussion wird durch Vortragende geleitet;

-eigene Ideen werden erkennbar;

-Quellen werden genannt

- Etc….

Beispiele –


-keine Gliederung; willkürliche Zusammenstellung;

-Teilw./substanzlose Beschreibung; einseitige Darstellung des Inhalts,

-oberflächliche Darstellung, --fachliche Fehler;

-stupider und unkritischer Umgang mit Referatsthema; -keine eigene Meinung erkennbar, ungenügende Begründung eigene Meinung

-Quellen fehlen;

- Etc….

Handout Beispiele +


Übersichtlich, strukturiert, auf Referat abgestimmt, Quellenangaben, fachlich korrekt

- Etc….

Beispiele –


Nicht (ausreichend) kopiert; fachlich fehlerhaft, unsyste­matisch, Rechtschreibfehler, Quellen fehlen,

- Etc….

(3) Form der Präsentation (20 Pkt.)

- Visualisierung der Inhalte: PPT; Plakat, Schaubilder; Bildauswahl

-Optische Umsetzung

-Rechtschreibung

-Medien-/Materialeinsatz und Handling;

-Zeitmanagement

Beispiele +


-sinnvoll

-anschaulich

-übersichtlich (z.B. Schriftgröße ok, Folien nicht zu voll…)

-aussagekräftig

-angemessener Einsatz der Medien/ Materialien

-sichere Medienhandhabung

-passende Zeiteinteilung

- Etc….

Beispiele -


-textlastige, chaotische, unstrukturierte, unleserliche PPT, Plakat etc.;

-unvorbereitete oder

unsichere Medienhandhabung;

-schlechte Grafikqualität

-Überschreitung der Zeitvorgabe

- Etc….

15 Regularien

15.1 Weitere Informationen und Regularien

Arbeitsmaterialien

  • Arbeitsmaterialien der Lehrkräfte finden Sie z.T. in Ordnern in den Klassenräumen, im Portfolio oder diese werden in einfacher Ausfertigung ausgegeben und können kopiert werden, bzw. Sie erhalten bereits eine Kopie, deren Kosten Sie jedoch tragen müssen. Eine weitere Variante besteht in der Möglichkeit Arbeitsmaterialien über einen E-Mail-Verteiler zu erhalten. Einige Materialien finden Sie zusätzlich im Lo-net der Schule. Informationen dazu erhalten Sie bei den Lehrkräften.
  • In jeder Klasse wird zudem ein E-Mail-Verteiler angelegt, über den Informationen und Arbeitsmaterialien verteilt werden können. Wer über keinen Anschluss verfügt, wird jemanden finden, der die Informationen zeitnah und zuverlässig weiterleitet.
  • In verschiedenen Aufgabenfeldern werden Ihnen Fachbücher als Leihgabe ausgehändigt.
  • Weitere Möglichkeiten des Studiums von Fachliteratur und der Recherche im Internet bietet Ihnen unsere hauseigene Bibliothek (Info-Zentrum).

Arbeitsverhalten

  • Die Lernzeiten an den Aufgabenfeldtagen finden überwiegend in Freiarbeit statt, hier besteht jedoch grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Abwesenheitszeiten (Exkursionen, Hospitationen, etc. müssen im Vorfeld vom Klassenlehrer genehmigt werden
  • Vereinbarte Termine sind verbindlich und müssen eingehalten werden.
  • Arbeitsaufträge, Berichte, Referate, Hausaufgaben, etc. werden termingerecht erledigt.
  • Wir wollen uns gemeinsam weiterentwickeln. Deshalb werden bereits bearbeitete Unterrichtsinhalte, Standards und Methoden im weiteren Verlauf des Unterrichts vorausgesetzt. Dies bedeutet, dass versäumte Inhalte selbständig nachgearbeitet werden.
  • Hausaufgaben sind Teil des Selbstbildungsprozesses und werden – wenn nicht ausdrücklich anders besprochen – in Einzelarbeit angefertigt. Wenn sie in begründeten Ausnahmefällen nicht zur gewünschten Zeit vorgelegt werden, ist es jedoch selbstverständlich, dass diese am nächsten Aufgabenfeldtag selbständig, d.h. ohne die Nachfrage des Lehrers, vorgelegt werden.
  • Der Erwerb und Gebrauch einer sozialpädagogischen Fachsprache ist besonders für die Praxis von Bedeutung und unterstreicht Ihre Fachkenntnis. Das Führen eines "Vokabelheftes" kann hier, besonders zu Beginn, hilfreich sein und wird im Portfolio geführt.
  • Für jedes Aufgabenfeld sollten die vorhandenen Unterlagen (Hausaufgaben, Arbeitsblätter, Mitschriften, etc.) in einer Mappe / einem Ordner abgeheftet werden. Diese Mappe / dieser Ordner kann zur Benotung herangezogen werden. Das Portfolio wird Gegenstand zur Leistungsbewertung im LF 1 und für das Mentoring sein.

Anwesenheit

  • Für alle Lernzeiten und Lernveranstaltungen besteht grundsätzlich Anwesenheitspflicht.
  • Die Klassenlehrerin/ der Klassenlehrer kann bei Vorliegen eines besonderen Grundes maximal zweitägige Beurlaubungen genehmigen.
  • Entschuldigungen geben Sie bitte auf einem gelochten DIN-A4 Blatt (einen verbindlichen Vordruck finden Sie auf der Homepage im Downloadbereich der Abtlg.VI)– innerhalb von drei Tagen ab. Die Klassenlehrer können "fragwürdige" Gründe der Entschuldigung ablehnen, so dass der Tag / die Tage als unentschuldigt gelten.


Krankheit

  • Bei Krankheit sollen Sie so früh wie möglich (ab 7.30 Uhr) im Sekretariat anrufen und den Klassenlehrer informieren. Bei zu haltendem Referat / Leistungsnachweis (LN) sind die Arbeitsgruppe und die betroffene Lehrkraft umgehend zu informieren (ggf. auch am Vorabend, wenn sich evtl. schon erste Krankheitszeichen einstellen).
  • Die betroffene Person muss sich eigenständig um versäumte Inhalte und Hausaufgaben kümmern.
  • Bei einer Krankheit, die länger als drei Tage andauert, ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
  • Falls am Tage einer Erkrankung eine Arbeit oder ein LN ansteht, benötigen Sie ein ärztliches Attest. Die Klausur / der Leistungsnachweis wird möglichst zeitnah, an einem von der Lehrkraft bekanntgegebenen Termin, an einem Samstag um 13.00 Uhr, nachgeschrieben. Termine erhalten Sie von der zuständigen Lehrkraft.


Bewertung von Fehlzeiten für die sonstige Leistung in der FSP:

Die sonstige Leistung wird für die Zeit des unentschuldigten Fehlens mit 0 Punkten gewertet.

Fehlt ein Studierender beispielsweise 10 von 20 Unterrichtseinheiten unentschuldigt, so errechnet sich deren mündliche Mitarbeit wie folgt, wenn die mündliche Mitarbeit bei Anwesenheit im Schnitt bei 58 Punkten (ausreichend) liegen würde.

  • (10 x 58) + (10 x 0) = 580 Punkte für ein Halbjahr
  • geteilt durch 20 Einheiten = durchschnittlich 29 Punkte pro Einheit
  • ergibt ungenügend (6) nahe an der Grenze zu mangelhaft (5)

Ein Verweis von der Schule kann bei volljährigen Studierenden einer weiterführenden Schule ausgesprochen werden, wenn sie dem Unterricht innerhalb von sechs zusammenhängenden Unterrichtswochen insgesamt sechs Schultage unentschuldigt fernbleiben (vgl. § 82 des Hessischen Schulgesetzes).

Weitere Maßnahmen bei unentschuldigtem Fehlen:

Die Inhalte des versäumten Unterrichts werden immer selbständig nachgeholt, bzw. nachgearbeitet. Es kann zu einer Abmahnung an die Studierenden oder an den Betrieb/Praxisstelle durch Fachlehrer, Klassenlehrer oder Schulleitung (ggf. Einschreiben) kommen. Ggf. erfolgt ein Antrag auf Verweis von der Schule durch die Schulformkonferenz.

Verhalten im Unterricht

Unsere Arbeitszeit ist wertvoll - Privates wird in der Pause oder in der Freizeit erledigt. Der Unterricht wird pünktlich und an den Aufgabenfeldtagen immer selbständig begonnen (z.B. durch Vorbereitung und Durchführung des Warming-ups). Arbeitsaufträge, wie auch Referate, etc. werden vor Stundenbeginn entsprechend vorbereitet.

Für Toilettengänge, "Schönheitskorrekturen" und das Frühstück stehen ausschließlich die Pausen zur Verfügung. Während des Unterrichtes darf jedoch getrunken werden. An den Aufgabenfeldtagen werden die Pausenzeiten sinnvoll nach den inhaltlichen Modalitäten geregelt. Die große Mittagspause von 13.00 bis 13.30 Uhr sollte jedoch möglichst eingehalten werden, da sich je nach Stundenplan noch allgemeinbildender Unterricht anschließen kann.

Arbeitsmaterial wird sorgfältig weggeräumt, Reste werden in den Papierkorb gegeben, größere Abfälle direkt in die Container am Lehrerparkplatz.

Für die gemeinsame Arbeit wird ein akzeptierender Umgang miteinander vorausgesetzt, das heißt, dass alle Unterrichtsbeiträge ernst genommen werden. Störungen, wie z.B. ein Konflikt in der Gruppe, die ein konzentriertes Arbeiten nicht möglich machen, sind vorrangig aufzuarbeiten.

Handys sind grundsätzlich auszuschalten, in begründeten Einzelfällen kann die entsprechende Lehrkraft Ausnahmen zulassen.

16 Praktika

Grundlagen der Zusammenarbeit zwischen Ausbildung und Praxis* Die gesamte Ausbildung, insbesondere das Berufspraktikum, erfordert eine enge Zusammenarbeit der Fachschule mit den sozialpädagogischen Praxisstellen.

  • Dem Ausbildungsziel entspricht exemplarisches Arbeiten mit fächerübergreifender Thematik, die Kooperation mit der sozialpädagogischen Praxis ist unabdingbar.
  • Während der ersten beiden Ausbildungsabschnitte ist eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 460 Zeitstunden in mindestens zwei sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten, die sich hinsichtlich der Konzeption und der Zielgruppe deutlich unterscheiden. Es müssen 2 verschiedene Bereiche ausgewählt werden.
  • Die fachpraktische Ausbildung kann als Begleitpraktikum und/oder Blockpraktikum in einem oder mehreren Blöcken durchgeführt werden.
  • Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt und zum Bestehen der theoretischen Abschlussprüfung ist außerdem der Nachweis, dass die fachpraktische Ausbildung im Begleit- und/oder Blockpraktikum ordnungsgemäß absolviert wurde.
  • Erweist sich während der schulischen Ausbildung, dass eine Studierende oder ein Studierender die für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers erforderliche Eignung nicht besitzt oder die Leistungsdefizite oder die Unterrichtsversäumnisse oder Mängel in der fachpraktischen Ausbildung nicht auszugleichen sind, kann sie oder er von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn die Schulformkonferenz dies mit Zweidrittelmehrheit beschließt.
  1. Der Beirat[3] wirkt insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens, bei der Beurteilung von Ausbildungsstätten sowie im Prüfungsausschuss für die methodische Prüfung beratend mit. Er unterstützt die Fachschule bei der Gewinnung und Auswahl von Fachkräften aus der Praxis für die Mitwirkung in der schulischen Ausbildung. Sie haben die Möglichkeit daran teilzunehmen.

Wahl der Praktikumseinrichtung

Um ein möglichst großes Spektrum an sozialpädagogischen Einrichtungen kennenzulernen, sollen die Begleitpraktika während des 1. und 2. Ausbildungsabschnitts nichtin Einrichtungen absolviert werden, in denen bereits andere Praktika abgeleistet wurden.

Eine Kombination aus zwei hinsichtlich Konzeption und Zielgruppe unterschiedlichen Einrichtungen bei der Wahl der Begleitpraktika ist vorgeschrieben.

Sie können z.B.:

  • Das erste Praktikum in einer Kinderkrippe (Kinder bis 3 Jahre), das zweite Praktikum in einer integrierten Kindertagesstätte (Kinder bis 6 Jahre),
  • oder das 1. Praktikum im Regelkindergarten und das 2. Praktikum in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung,
  • oder das 1. Praktikum in einer Heimeinrichtung und das 2. Praktikum in einer Kinderklinik absolvieren.

Vielfältige Kombinationen sind möglich!

Unsere Vorstellungen zu den Praktika

Die Praktikumszeit ist wesentlicher Bestandteil der Ausbildung zum Erzieher / zur Erzieherin. Wir legen dabei Wert auf die Feststellung, dass die Anteile des Unterrichtes, der „theoretische Teil“ (Unterricht) und „praktische Teil“ (Praktika) keine Gegensätze darstellen, sondern einander ergänzen sollen.

Es ist selbstverständlich, dass im Unterricht trotz Medienfächer und Praxisbezug der Schwerpunkt auf Basiswissen gelegt werden muss.

Die Erprobung und Verknüpfung dieser sogenannten ,,theoretischen" Inhalte wird weitgehend in den Praktika und später im gewählten Arbeitsfeld stattfinden.

Die zukünftigen Erzieher/innen sollten möglichst in verschiedene Einrichtungen ,,hinein geschnuppert" haben. Deshalb sieht die neue Ausbildungsordnung zwei Institutionen mit unterschiedlicher Konzeption und verschiedenen Zielgruppen für die beiden ersten Praktika vor.

Die Auswahl trifft der/die Studierende nach Beratung mit den Klassenlehrerteams. Bei Unklarheiten steht Ihnen die Koordinatorin zur Beratung zur Verfügung. Die Einrichtung sollte beim ersten Praktikum im Einzugsbereich der Schule liegen, kann aber nach Absprache mit dem Praxisbetreuer/der Praxisbetreuerin auch weiter entfernt sein.

Die Vor- und Nachbereitung der Praktika geschieht z.B. durch Vorbereitung der Rolle im Praktikum im Rahmen der Lernfeldtage, Informationsbriefe, Besuche, Besprechung der Aufgabenstellung und Reflexion mit der ganzen Gruppe.

Die betreuende Lehrkraft besucht die Praktikanten nach rechtzeitiger Terminabsprache.


Praktikumstermine

1.Begleitpraktikum:Sechs Wochen vor den Weihnachtsferien

2.Begleitpraktikum: Sechs Wochen Praktikum innerhalb der unterrichtsfreien Zeit von drei Wochen vor den Sommerferien des ersten Ausbildungsabschnittes bis drei Wochen nach den Sommerferien.

Vorbereitungstermine für die Praktika werden noch bekanntgegeben!

Das zweite Begleitpraktikum findet vor, in und nach den Sommerferien statt. Sie müssen innerhalb dieses Zeitraumes Ihr Praktikum absolvieren. Ob Sie dies zu Beginn oder gegen Ende dieses Zeitraumes planen, bleibt Ihnen persönlich überlassen. Das zweite Praktikum wird in der Regel nicht besucht. Das heißt, Sie können hier die Möglichkeit in Anspruch nehmen ein Auslandspraktikum oder ein Praktikum in einem anderen Bundesland durchzuführen. Bitte

sprechen Sie hierzu die Koordinatorin an.

17 Einige rechtliche Grundlagen

§ 2 Abs. 3Die gesamte Ausbildung, insbesondere das Berufspraktikum, erfordert eine enge Zusammenarbeit der Fachschule mit den sozialpädagogischen Praxisstellen.

§ 6 Abs. 2Dem Ausbildungsziel entspricht exemplarisches Arbeiten mit fächerübergreifender Thematik, die Kooperation mit der sozialpädagogischen Praxis ist unabdingbar.

§ 6 Abs. 6Während der ersten zwei Ausbildungsabschnitte ist eine fachpraktische Ausbildung von insgesamt 460 Zeitstunden in mindestens zwei sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten, die sich hinsichtlich der Konzeption und der Zielgruppe unterscheiden …

§ 9 Abs. 4Voraussetzung für die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt und zum Bestehen der theoretischen Abschlussprüfung ist außerdem der Nachweis, dass die fachpraktische Ausbildung im Begleit- und/oder Blockpraktikum ordnungsgemäß absolviert wurde.

§ 10 Abs. 2Erweist sich während der schulischen Ausbildung, dass eine Studierende oder ein Studierender die für den Beruf der Erzieherin oder des Erziehers erforderliche Eignung nicht besitzt oder die Leistungsdefizite oder die Unterrichtsversäumnisse oder Mängel in der fachpraktischen Ausbildung nicht auszugleichen sind, kann sie oder er von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn die Schulformkonferenz dies mit Zweidrittelmehrheit beschließt.

§ 11 Abs. 1Der Beirat wirkt insbesondere im Rahmen des Auswahlverfahrens (§ 3 und § 5), bei der Beurteilung von Ausbildungsstätten (§7 Abs. 1) sowie im Prüfungsausschuss für die methodische Prüfung (§ 26 Nr. 1c) beratend mit. Er unterstützt die Fachschule bei der Gewinnung und Auswahl von Fachkräften aus der Praxis für die Mitwirkung in der schulischen Ausbildung.

18 Das Kollegium

(Ein Bild müssen Sie sich schon selber machen ...)

Dentler Dr., Karl-Heinz, Abteilungsleiter Bangert, Manuela, Koordinatorin FSP:

Aufgabenfelder 1-6

Praxisbetreuung der Berufspraktikanten/innen

Dehmer, Katharina:

Aufgabenfelder 1-6

Klingelhöfer, Christine:

Aufgabenfelder 1-6

Dietrich-Deyer, Jutta:

Aufgabenfelder 1-6

Külpmann, Claudia:

Aufgabenfelder 1-6

Praxisbetreuung der Berufspraktikanten/innen

Ebener-Greis, Gerrit:

Aufgabenfelder 1-6

Praxisbetreuung der Berufspraktikanten/innen

Lohaus, Gabriele:

Aufgabenfeld 4

Eulenhöfer-Mann, Dr. (USA) Beate:

Englisch,

ev. Religion

Ludewig, Katrin:

Aufgabenfelder 1-6

ev. Religion

Praxisbetreuung der Berufspraktikanten/innen

Gratz, Andreas:

Wahlfach Medien

Pradel, Julia:

Vertiefungsbereich

Hauptmann, Tomas:

Aufgabenfeld 4

Schäfer, Sven:

Aufgabenfelder 1-6

Vertiefungsbereich

Hartmann, Nadine:

Aufgabenfelder 1-6

Vertiefungsbereich

Schröter, Frank:

Aufgabenfeld 4

Hense, Christoph:

Englisch

Strycker, Gerd:

Aufgabenfeld 4

Deutsch

Huttel, Ilka:

Aufgabenfeld 4

Deutsch,

Englisch

Zindler-Greeb, Isabelle:

Aufgabenfeld 4

Jung, Nicole:

Aufgabenfeld 1-6



  1. Lehrplan für die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern in Hessen an der Fachschule für Sozialwesen Fachrichtung Sozialpädagogik, S.11, Masterversion 10 Stand:19.2.2014
  2. Weitere Informationen dazu finden Sie auf Seite 13
  3. (2) Der Beirat besteht aus vier Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Praxis, drei Lehrkräften der entsprechenden Fachrichtung der Fachschule für Sozialwesen und der zuständigen Abteilungsleiterin oder dem zuständigen Abteilungsleiter unter dem Vorsitz der Schulleiterin oder des Schulleiters oder einer von ihr oder ihm bestellten Vertreterin oder eines von ihr oder ihm bestellten Vertreters. Die Studierendenvertretung der Fachschule kann eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Beirat entsenden.