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==Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises==
 
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Aktuelle Version vom 12. März 2020, 09:02 Uhr

1 Gewerbliche Schulen des Lahn-Dill-Kreises


2 Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz


3 Grußwort

Wir freuen uns, dass Sie Ihre Ausbildung an unserer Schule begonnen haben.

4 Was wir Ihnen mitgeben möchten - unsere Ziele und Intentionen für Sie

Einerseits stellt die Ausbildung eine Basisqualifikation für eine weiterführende Ausbildung z.B. an der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik (Ausbildung zum/zur Erzieher/in) dar. Sie können im Anschluss an die Sozialassistenz auch eine Ausbildung im sozialpflegerischen Bereich (Krankenschwester, Krankenpfleger oder Altenpfleger/in) antreten. Sie erwerben in dieser Ausbildung grundlegende fachliche Kenntnisse und Fähigkeiten, auf denen Sie in Ihrem weiteren Berufsleben aufbauen können. Andererseits werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die erforderlich sind, um in sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Institutionen nach Anweisung und in begrenztem Umfang selbstständig tätig zu sein (AVO §1). Somit handelt es sich auch um eine abgeschlossene Ausbildung im sozialen Berufsfeld. Wir, die Lehrkräfte an der Höheren Berufsfachschule, sehen in der Ausbildung zum / zur Sozialassistenten/in eine große Chance, notwendige Grundlagen im Bereich der Persönlichkeitsentwicklung aufzubauen. In vielen verschiedenen Situationen und Aktionen geben wir Ihnen immer wieder Gelegenheit, sich selbst in neuen Anforderungen zu erleben und sich neu zu entdecken. So können Sie Ihre Stärken und Grenzen erfahren und sich ihrer Fähigkeiten und Ressourcen bewusstwerden. Sie setzen sich mit dem eigenen Körper und Ihrer Persönlichkeit mit den je eigenen Einstellungen, Haltungen, Verhaltensmustern, Werten und Normen auseinander. Doch nicht nur die Auseinandersetzung mit der eigenen Person, sondern auch die Zusammenarbeit im Team und die Fähigkeit, kooperativ Lösungswege für Probleme zu finden, haben einen hohen Stellenwert in der Ausbildung. Im Zuge der sich ständig verändernden Bedingungen in der Gesellschaft und im Berufsleben sind außerdem Eigeninitiative und die Bereitschaft zum Lernen von großer Bedeutung. Daher legt die Ausbildung weitere Grundlagen zu lebenslangem Lernen.

4.1 Was wir von Ihnen erwarten

Diese Ausbildung bietet die Möglichkeit, sich beruflich zu orientieren und weitere Perspektiven zu entwickeln. Wir erwarten, dass Sie offen und neugierig im Unterricht mitarbeiten, auf Mitschülerinnen und Mitschüler zugehen, Eigeninitiative und Selbstständigkeit entwickeln, Verantwortung für Ihren Lernfortschritt übernehmen und sich auf neue Dinge einlassen. Haben Sie den Mut, auch mal Fehler zu machen, um daraus zu lernen.

5 Was an dieser Schulform anders ist als an allgemeinbildenden Schulformen

Sie werden – außer in den bekannten Fächern wie Deutsch, Englisch, Religion, Politik / Wirtschaft – in Ihnen bisher unbekannten Fächern wie beispielsweise Erziehung, Sozialpflege, Anthropologie, Hauswirtschaft/Ernährung und Medienerziehung unterrichtet. Der Unterricht wird durch mehrere Praktika ergänzt, und es finden verschiedene Exkursionen statt.

5.1 Hinweise zur Fremdsprache

In der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz wird als Fremdsprache Englisch unterrichtet. Im Hinblick auf eine Weiterqualifizierung an der Fachschule für Sozialpädagogik oder der Fachoberschule Form B ist dies sinnvoll. Englisch ist in der Stundentafel der Ausbildungsverordnung mit einer Wochenstunde in der Unter- und Oberstufe ausgewiesen. Diese Stunden werden an den Gewerblichen Schulen des Lahn-Dill-Kreises auf zwei Stunden wöchentlich in der Unterstufe verblockt. In der Oberstufe wird das Fach Englisch nicht mehr erteilt. Die Zeugnisnote im Fach Englisch am Ende der Unterstufe wird im Abschlusszeugnis der Oberstufe wieder aufgeführt.

6 Verlauf der Ausbildung


6.1 Unterstufe (1. Ausbildungsjahr)

Zu Beginn der Ausbildung erhalten Sie eine „Vereinbarung über die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin, zum staatlich geprüften Sozialassistenten“, die von Ihnen und, falls Sie nicht volljährig sein sollten, auch von Ihren Eltern unterschrieben werden muss. In dieser Vereinbarung sind alle Regelungen und Verpflichtungen bezüglich der Ausbildung enthalten. Der Unterricht in der Unterstufe findet normalerweise an fünf Tagen pro Woche von Montag bis Freitag statt.  Innerhalb der ersten sechs Wochen der Ausbildung findet ein zwei- oder dreitägiges erlebnispädagogische Projekt mit allen Unterstufenklassen statt. Im zweiten Halbjahr der Unterstufe wird mit den Unterstufenklassen nach Möglichkeit eine mehrtägige Studienfahrt mit Bezug zu unterrichtsrelevanten Themen durchgeführt. Alle Exkursionen sind Unterrichtsveranstaltungen. Die Teilnahme ist verpflichtend.

6.2 Organisation/Verteilung der Praktikumszeiten

In der Unterstufe werden Praktika in sozialpädagogischen und in sozialpflegerischen Einrichtungen durchgeführt. In diesen Praktika lernen Sie verschiedenste Arbeitsfelder und unterschiedliche Arbeitsweisen der Einrichtungen kennen. Deshalb ist es uns wichtig, dass Sie diese Praktika in Praxisstellen durchführen, die Sie noch nicht kennen. Sie sollen möglichst viele verschiedene Einrichtungen kennenlernen. Die zur Verfügung stehenden Stunden für die Praktika werden auf zwei Blöcke verteilt. Das erste Praktikum findet im sozialpädagogischen, das zweite im sozialpflegerischen Bereich statt. Zu jedem Praktikum gibt es eine Aufgabenstellung, und es sind Berichte zu schreiben, die im Fachunterricht (Erziehung, Pflege) vorbereitet werden. Eine Lehrkraft besucht jede Schülerin und jeden Schüler pro Praktikum einmal. Die Auswertung des Praktikums erfolgt durch den Klassenlehrer und im jeweiligen Fachunterricht (Pflege oder Erziehung) im Anschluss an das Praktikum. Jede Schülerin und jeder Schüler ist verpflichtet, sich selbständig um einen Praktikumsplatz zu bewerben. Im Unterricht werden in den entsprechenden Fächern die Praktika vorbereitet, und es werden Hinweise und Hilfestellungen zur Auswahl eines geeigneten Praktikumsplatzes gegeben. Jede Schüler/in ist verpflichtet, sich rechtzeitig um einen Praktikumsplatz zu bemühen, d.h. die Praktikumsplätze müssen zwei Wochen vor Beginn des Praktikums / bzw. vor Beginn der Ferien mit allen nötigen Unterlagen der zuständigen Lehrkraft zur Genehmigung vorgelegt werden. Späteres Einreichen führt zu Punktabzug in der Bewertung des entsprechenden Faches (Erziehung/Pflege). Daher ist es zu empfehlen, sich sofort in den ersten Wochen der Ausbildung um einen Praktikumsplatz für die Praktika zu bemühen. Erfahrungsgemäß ist das Angebot an Praktikumsplätzen durch die Nachfrage der Schüler der allgemeinbildenden Schulen sehr groß.

6.3 Oberstufe (2. Ausbildungsjahr)

Auch das zweite Jahr ist eine vollschulische Ausbildung. An zwei Tagen findet der Unterricht in der Schule (16 Stunden) statt, und an drei Tagen erfolgt der „Unterricht“ in der Praxis (21 Stunden). Das bedeutet, dass Sie weiterhin Schülerin oder Schüler sind und Anspruch auf Schulferien haben. Ein Rechtsanspruch auf Bezahlung im Praktikum besteht nicht, aber fast alle Einrichtungen im Einzugsgebiet zahlen mittlerweile ein Praktikumsentgelt. In der Praxis werden Sie von qualifizierten Fachkräften in den sozialpädagogischen Einrichtungen angeleitet. Die Lehrkräfte der Schule betreuen Sie in Zusammenarbeit mit den Praxisstellen. Wir, die Lehrkräfte der Höheren Berufsfachschule für Sozialassistenz, wünschen Ihnen viel Erfolg für die Ausbildung! Stellvertretend für die Kolleginnen und Kollegen Dr.(USA) Beate Eulenhöfer-Mann Stv. Abteilungsleiterin Abt. III Koordination Sozialassistenz

7 Anlage 1


8 Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz


Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler, in der Ausbildung zur staatlich anerkannten Sozialassistentin/zum staatlich anerkannten Sozialassistenten sind die Schülerinnen und Schüler im Fach Ernährung und Hauswirtschaft zu Gast in der Ernährungsabteilung. Da in der Ausbildung der Köche und Köchinnen und im Hotelgewerbe strenge Hygiene- und Sicherheitsvorschriften bestehen, gelten diese für alle Benutzer der Küchen. Aus diesem Grund ist es notwendig, die unten aufgeführten Regeln zu beachten:

  1. Kopfbedeckung (Kochschürze, Kopftuch, Schiffchen weiß) und Schürze (weiße Latzschürze oder Kittelschürze) sind Voraussetzung.
  2. Kopfbedeckung und Schürze sind zu Beginn des Unterrichts gewaschen und gebügelt mitzubringen. Sollten Sie keine Kopfbedeckung mitbringen, muss eine Einmal-Kopfbedeckung zu Beginn der Stunde erworben werden.
  3. Schmuck ist im fachpraktischen Unterricht nicht erlaubt. Er sollte daher zu Hause bleiben.
  4. Entweder müssen die Fingernägel kurz geschnitten, sauber und unlackiert sein, oder Sie müssen im Unterricht geeignete Einmalhandschuhe tragen.
  5. Das Tragen von hochhackigen Schuhen bzw. Schuhen mit Plateausohlen ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht erlaubt.

Für den Praxisunterricht im Fach Ernährung ist ein Kochgeld von 2,50 Euro je Unterrichtseinheit zu entrichten. Sollten diese Regeln in einem oder mehreren Punkten nicht beachtet werden, führt dies zu einer ungenügenden Beurteilung im Fach Ernährung und Hauswirtschaft. Bei wiederholten Verstößen wird entsprechend der Aussagen in der Vereinbarung über die Ausbildung zur staatlich geprüften Sozialassistentin/zum staatlich geprüften Sozialassistent verfahren. Mit freundlichen Grüßen

gez.

Dr. Karl-Heinz Dentler, StD Abteilungsleiter Abt. III

gez.

Dr.(USA) Beate Eulenhöfer-Mann Stv. Abteilungsleiterin Abt. III